Frage an Ralf Wätzig von Martin A. bezüglich Verbraucherschutz
Allerhochverehrtester Herr Ralf Wätzig,
ohne Rechtspflicht (!) habe ich schon vor vielen Jahren beim Amtsgericht und beim Justizministerium dargelegt, weshalb ich gerne Beratungshilfe beantragen möchte – und nun sogar von einer Behörde zur Antragstellung verpflichtet wurde. Daraufhin aber seit 2001 nicht mal einen Vordruck vom Amtsgericht erhalten habe, um diese Leistung zu beantragen. Das fanden Sie für völlig in Ordnung, daß Bürger wie ich ihre Rechte nicht mehr wahrnehmen können, denn das Amtsgericht ist gesetzlich zuständig und gesetzlich verpflichtet. Das letzte Mal habe ich Sie am 1.Mai 2009 in aller Öffentlichkeit und mit Zeugen um eine Begründung gebeten. Sie haben mich sogar anderen gegenüber lächerlich gemacht. Aber eine Begründung für Ihre Ansicht können Sie mir bis heute nicht geben. Auch das Amtsgericht war nicht dazu zu bewegen ! Eine Begründung muß auch sehr schwerwiegend sein, wenn die Grundsätze der Verfassung außer Kraft gesetzt werden. Und nachdem der Bürger nur Leistungen auf Antrag erhält, muß selbstverständlich gewährleistet werden, daß jeder Bürger auch die Anträge erhält. Weshalb also nicht ?
Mit vorzüglichster Hochachtung
Ihr Martin Andreas-Bergmann
Sehr geehrter Herr Andreas-Bergmann,
es tut mir leid, aber ich werde Frage ihre nicht beantworten, weil Sie gar keine ehrliche Antwort akzeptieren.
Aus den vielen Gesprächen in meinem Büro und auf diversen Infoveranstaltungen weiß ich, dass Sie vermutlich nicht daran interessiert sind, dass ich ihnen helfe. Denn immer wenn ich versucht habe mich um ihre Angelegenheiten zu kümmern, änderte sich plötzlich der Sachverhalt. Immer wenn ich mich bei den Behörden erkundigte, kamen andere Fakten zu Tage. Ich möchte mich um Menschen kümmern, die auch ein ehrliches Interesse an einer Lösung ihrer Probleme haben. Warum gibt ihnen denn das Amtsgericht den angeblich keine Beratungshilfe, wenn ihnen diese rechtlich zusteht. Das hat doch Gründe. Diese möchte ich hier nicht darlegen. Wenden Sie sich (schriftlich) ans Amtsgericht, dann bekommen Sie auch eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Wätzig
P.S. Ich habe mich immer ehrlich um ihre Anliegen bemüht. Jemanden lächerlich zu machen, widerspricht meiner Natur! Ich nehme die Sorgen der Menschen ernst, höre geduldig zu und versuche Lösungen zu finden.