Frage an Ralf Reppert von Erika B. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Reppert,
ich bewohne eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau. Durch Beschluß des Senates fallen diese Wohnungen, soweit ich informiert bin, aus der sogenannten Anschlußförderung. Unser Haus (in ihrem Wahlkreis liegend) ist davon im Jahre 2007 betroffen. Als aufmerksame Zeitungsleserin ist mir ihr Name dabei aufgefallen. Was halten sie davon und wie soll es nach dem Urteil des Bundeverwaltungsgerichtes weitergehen?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
eine betroffene Anwohnerin
Sehr geehrte Frau Bergfeld,
durch Beschluss von SPD und PDS die Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau nicht mehr weiter zu führen, wird ihr Haus in der Tat im Jahr 2007 aus der Förderung genommen. Einige Hauseigentümer haben gegen diese Entscheidung des rot-roten Senats geklagt, insbesondere auch deshalb um u.a. Mieterhöhungen zu umgehen. Bedauerlicherweise sind diese Klagen zuletzt beim Bundesverwaltungsgericht abgeschmettert worden. Mieterhöhungen werden die Folge sein.
Der Senat und die Rot-Rot-Grünen-Mehrheit im Abgeordnetenhaus lassen Sie mit diesem Verhalten bzw. mit dem abrupten Ausstieg aus der Anschlussförderung im Regen stehen. Der rot-rote Senat hat zwar ein Papier zum ?Mieterschutz? vorgelegt, dieses ist jedoch nicht geeignet, den Wegfall der Anschlussförderung sozialverträglich abzufedern. Für die CDU steht aber im Vordergrund, dass die Mieterinnen und Mieter nicht überfordert und aus Ihren Wohnungen vertrieben werden. Dies ist mit dem vorgelegten Papier jedoch zu befürchten.
Jahrelang hat sich die SPD in Berlin einer Diskussion über das 1972 von der SPD eingeführte Modell der Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus verweigert. Alle Lösungsvorschläge der CDU wurden immer wieder zurückgewiesen. Das in Deutschland einmalige Finanzierungssystem war von Anfang an unverantwortlich, auch wenn man die besondere Situation West-Berlins berücksichtigt. Die Hälfte der Verschuldung Berlins, ca. 23 Milliarden ?, stammen aus dem sozialen Wohnungsbau. Der Beschluss, aus der Anschlussfinanzierung des sozialen Wohnungsbaus auszusteigen, kommt daher einer Bankrotterklärung ihrer eigenen Wohnungspolitik gleich.
Der Ausstieg aus dem derzeit nur in Berlin praktizierten, jedoch nicht bezahlbaren Fördersystem, ist grundsätzlich richtig. Die CDU beklagt aber die unseriöse Art und Weise des Ausstiegs.
Die CDU hat sich immer für einen sozial verträglichen Ausstieg aus der Anschlussförderung ausgesprochen. Wir haben die Regierungskoalition aus SPD/ PDS und den Senat von Berlin aufgefordert, Ihre politische Verantwortung vor den Mieterinnen und Mietern dieser Stadt endlich wahr zu nehmen. Wir haben gefordert, dass mit den Eigentümern der vom Ausstieg aus der Anschlussförderung bedrohten Objekte dahingehend zu verhandeln ist, dass für jedes Objekt eine von der Leistungsfähigkeit und Entwicklungspotentialen abhängige individuelle Vereinbarung über einen schrittweisen Ausstieg aus der Wohnungsbauförderung geschlossen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Reppert, MdA