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Ralf Nolten
CDU
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Frage von Felix H. •

Wie bewerten Sie die gerichtliche Bestätigung der vorläufigen Dienstenthebung des Landrats des Kreises Düren (W. Spelthahn, CDU) durch VG Düsseldorf? Wird der Dürener Landrat Rechtsmittel versuchen?

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/vorlaeufige-dienstenthebung-des-landrats-des-kreises-dueren-gerichtlich-bestaetigt

"Die Bezirksregierung Köln hatte am 8. November 2024 den Landrat des Kreises Düren, Wolfgang Spelthahn, vorläufig des Dienstes enthoben. Grund hierfür waren staatsanwaltschaftliche und disziplinarische Ermittlungen gegen Herrn Spelthahn wegen möglichen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Drittstaatsangehörige durch die Ausländerbehörde des Kreises Düren.

Mit Eilbeschluss vom 2. April 2025 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf - 2. Disziplinarkammer – die Entscheidung der Bezirksregierung Köln bestätigt. Die Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 8. November 2024, mit welcher Herr Spelthahn vorläufig des Dienstes enthoben wurde, begegne nach Auffassung des Gerichts keinen rechtlichen Bedenken."

Wird Ihr beschuldigte Parteigenosse gegen die Entscheidung des VG Düsseldorf innerhalb von zwei Wochen Rechtsmittel einlegen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

die gerichtliche Auseinandersetzung zum sog. Schleuserskandal hat zwei Verfahren. 

Das eine ist, basierend auf den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft und begründet in der vorläufigen Suspendierung des Landrats, das Verfahren zwischen der Bezirksregierung Köln und Herrn Spelthahn. Da ich aus Gründen der Wahrung der Persönlichkeitsrechte zurecht keinen Einblick in die Akten habe, kann ich Ihnen nichts zu diesem Verfahren und der Gerichtsentscheidung des VG Düsseldorf im Eilverfahren sagen. An Spekulationen zum weiteren Verlauf dieses Streitverfahrens beteilige ich mich ebenfalls nicht.

Der Kreistag zu Düren lässt gegenwärtig in einer Klage gegen das Kommunalministerium des Landes NRW die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bestellung des Landesbeauftragten nach § 124 GO  hinsichtlich Einsetzungszeitpunkt, Dauer und Befugnisse prüfen. Hier steht ein Verhandlungstermin Mitte Juni fest. Als Vorsitzender der Kreistagsfraktion  ist mein Augenmerk auf dieses Verfahren gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nolten

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