Frage an Ralf Briese von Thomas M. bezüglich Gesundheit
Hallo Moin Herr Briese!
So weit mir bekannt ist darf Jugendlichen unter 18 der Zutritt zu Lokalen in denen geraucht wird (Raucherlokal) nicht gewährt werden. Meine Tochter (16) berichtete mir von zwei Lokalen in der Oldenburger Innenstadt die (möglicherweise) nicht einmal als ein solches ausgewiesen sind in der die Jugendlichen ohne Probleme selbst bis nach Mitternacht verweilen durften! Wann wird dieser Mißstand endlich mal beseitgt!? Was bringen Gesetze ohne Kontrollen?
Ich denke die Politik muß in Sachen Jugendschutz-Kontrolle mehr einfordern! Wie denken Sie darüber?Was können Sie da tun?
Gruß
Th. Möllers
Sehr geehrter Herr Möllers,
danke für Ihre Frage. Sie ist, wie heute fast alles, etwas komplizierter zu beantworten. Wenn die Kneipe bzw. Gaststätte, zu der Ihre Tochter angeblich Zugang hat, eine sogenannte Einraumkneipe mit unter 75qm ist und keinen zusätzlichen separaten Nebenraum hat, dann ist nach dem niedersächsischen Nichtrauscherschutzgesetz tatsächlich der Zugang für unter 18 jährige verboten. Falls der Gastwirt dennoch Minderjährige einlässt, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Zuständig dafür ist das Ordnungsamt in Oldenburg und die Polizei. Sie können den Mißstand entweder direkt den Behörden mitteilen oder aber (was in meinen Augen der bessere Weg ist) den Wirt auffordern, entsprechenden Zutritt zukünftig wirksam zu verwehren. Falls er (oder sie) uneinsichtig ist, können Sie immer noch die Polizei benachrichtigen.
Unzuverlässigen Wirten droht nach Gaststättenrecht der Lizenzentzug.
Falls die Gaststätte indessen eine Kneipe mit zusätzlichem abgetrennten Raucherraum ist, dürfen 16 jährige im Nichtraucherteil bis 24 Uhr verweilen.
Natürlich sollen sich Menschen - seien es Wirte, Banken oder Politiker an die bestehenden Gesetze halten - keine Frage. Aber leider übertreten eben Menschen manchmal Gesetze. Besonders gerne im Straßenverkehr, aber auch bei der Steuererklärung. Sie haben Recht, dass daher nur wirksame Kontrolle die Einhaltung der Normen gewährleisten kann, aber auch hier müssen Aufwand und Ertrag zumindest in einem gewissen Verhältnis stehen. Wenn der Staat ständig und überall die Einhaltung von Normen kontrollieren würde, würden wir mit Recht von einem Überwachungsstaat reden. In meinen Augen wäre es daher das Beste, die Gaststätte bzw. den Wirt auf das Fehlverhalten hinzuweisen. Und nach meiner persönlichen Überzeugung hätte der Gesetzgeber die Ausnahmen vom Rauchverbot gar nicht zulassen sollen. Aber das ist ein anderes Thema.
Viele Grüße
Ralf Briese