
(...) Steuern entrichten, sowie die Kosten für Wohnung und Heizung selbst aufbringen. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer somit deutlich weniger Geld zur Verfügung als dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Deshalb wird dieser sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von 7,50 EUR aufstockendes Alg II erhalten. (...)