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Ralf Brauksiepe
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Frage von Torsten W. •

Frage an Ralf Brauksiepe von Torsten W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Brauksiepe,

in der PHOENIX-Sendung "Phoenix Runde" vom 28.10.08 rechtfertigten Sie Ihre Einstellung gegen Mindestlöhne damit, dass sie mit einem Mindestlohn von 7,50€ trotzdem zum "Aufstocker" würden. Sie haben nach eigenen Angaben 4 Kinder unter 14 Jahren. Mit einem Vollzzeitjob mit 7,50€ Stundenlöhn kämen Sie auf 1297€ monatlich, was insgesamt unter dem Hartz4-Satz liegt.
Eines verkennen Sie dabei jedoch. Für 4 Kinder bekämen Sie nämlich 641€ Kindergeld, womit Sie bei 1938€ lägen, was deutlich über dem Regelsatz liegt. Wer allerdings auf die Hartz4-Aufstockung angewiesen ist, bekommt kein Kindergeld (bzw. das Kindergeld wird von den Hartz4-Leistungen abgezogen). Außerdem sind die Zusatzleistungen durch das Kindergeld weniger demütigend, weil man dabei nicht zur Armut verpflichtet ist, wie es beim Hartz4 der Fall ist.
Herr Dr. Brauksiepe, sind Sie wirklich so weit von der Basis entfernt, dass Sie die wahren Nöte der Bevölkerung nicht mehr erkennen? Halten Sie Ihr Argument im Nachhinein nicht auch für völlig absurd, angesichts dessen, dass ein Arbeiter mit Mindestlohn und vier Kindern eben nicht auf Hartz4 angewiesen ist?

Mit freundlichen Grüßen,
Torsten Wagner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wagner,

vielen Dank für Ihre Frage zum Arbeitslosengeld II, die Sie unter Bezugnahme auf eine Äußerung von mir in der Phoenix-Runde vom 28.10. gestellt haben. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe meiner Äußerung.

Ein verheirateter Arbeitslosengeld-II-Bezieher mit 4 Kindern unter 14 Jahren erhält für die Bedarfsgemeinschaft einen Regelsatz in Höhe von 1.476 EUR (2 x 316 EUR zzgl. 4 x 211 EUR). Darüber hinaus hat er Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung. Bei sechs Personen geht die Rechtsprechung grundsätzlich von 120 qm als angemessener Wohnfläche aus (60 qm für 2 Personen zzgl. 15 qm für jede weitere Person).

Sie weisen zu Recht darauf hin, dass ein verheirateter Arbeitnehmer mit 4 Kindern bei einem Stundenlohn von 7,50 EUR und einer Vollzeitstelle (40 Wochenstunden) auf 1.290 EUR Bruttomonatsverdienst kommt. Hinzu kommen noch 641 EUR Kindergeld, was zusammen einen Bruttoverdienst von 1.931 EUR ergibt. Davon muss der Arbeitnehmer aber - anders als der Arbeitslosengeld-II-Bezieher - Sozialabgaben und ggf. Steuern entrichten, sowie die Kosten für Wohnung und Heizung selbst aufbringen. Nach Abzug dieser Kosten bleibt dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer somit deutlich weniger Geld zur Verfügung als dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher. Deshalb wird dieser sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Mindestlohn von 7,50 EUR aufstockendes Alg II erhalten. Gegebenfalls kommt alternativ zu aufstockendem Alg II der Bezug eines Kinderzuschlags in Betracht. Der höchstmögliche Kinderzuschlag beträgt für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende Kind 140 EUR monatlich.

Ich hoffe, ich konnte mit diesen Erläuterungen meine Äußerung in der Phoenix-Runde vom 28.10. konkretisieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralf Brauksiepe