Frage an Ralf Brauksiepe von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr.Brauksiepe
Ihre Antwort vom 26.11.2007 zum Thema Rente ehemaliger DDR-Flüchtlinge
Der §259 a SGB VI wird hier bewußt falsch angewendet.
Ich bin Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge. Wir waren vor der Wende Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Unsere Rentenanwartschaften wurden nach dem geltenden Fremdrentengesetz festgestellt. Im Rentenreformgesetz (1989/1992) und im Staatsvertrag vom 18.Mai 1990 sind diese Anwartschaften niemals in Frage gestellt worden. Auch nicht im Rentenüberleitungsgesetz, denn dieses hatte zur Aufgabe die Bürger des Beitrittsgebietes in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu überführen. Von Bundesbürgern mit DDR-Erwerbsbiografien war nicht die Rede. Das RÜG gilt ausschließlich für Bürger des Beitrittsgebietes, die wir zu keinem Zeitpunkt waren. Die DRV Bund sendet uns nach fast 20 Jahren Rentenbescheide zu, in den unsere Rentenanwartschaften geändert wurden. Wir werden rentenrechtlich zu Bürgern des Beitrittsgebietes erklärt, obwohl wir aus der Staatsbürgerschaft der DDR, urkundlich belegt, entlassen wurden.
Wir wenden uns an Abgeordnete mit der Bitte, diesen Zustand zu korrigieren. Es bedarf dazu keiner Änderung von Gesetzen, sondern nur die Richtigstellung des Anwendungsbereiches.
Wir wissen. daß die Bundeskanzlerin noch in dieser Legislaturperiode durch die Wiedervereinigung entstandenes Unrecht beseitigen möchte. Würden Sie ihr das in diesem Sinn vortragen? Wir werden gegenüber unseren ehemaligen Berufskollegen erheblich benachteiligt, auch gegenüber den ehemaligen Stasi-Mitarbeitern und den Angehörigen bewaffneter Organe.
Welche Informationen haben Sie zu unserem Anliegen?
Können Sie uns Auskunft geben, welches Gesetz uns derartig diskriminiert?
Sind Sie bereit, uns in dieser Abgelegenheit zu unterstützen,
zu weiteren Informationen stehe ich auch persönlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rottluff