
(...) Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher beim Kauf ein qualitativ hochwertiges und sicheres Produkt erhält. Wird mit E-Zigaretten hingegen gesundheitsbezogen als Entwöhnungshilfe geworben, werden sie, ähnlich wie Nikotinpflaster oder – kaugummis, zukünftig als medizinische Produkte eingestuft werden. (...)