Frage an Rainer Wieland von Anna B. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Herr Wieland,
am 10. Juli 13 wird über die Tabakregulierung abgestimmt. Tausende von Dampfern sind bereits auf die E-Zigarette umgestiegen und haben seither ein vielfaches an Lebensqualität zurückerhalten. Darunter auch ich als ehemalige starke Raucherin.
Es wundert mich daher nicht, dass es bereits jetzt zahlreiche Studien gibt, die für die E-Zigarette sprechen und keine einzige Studie, die gegen die E-Zigarette spricht.
Was mich jedoch wundert, ist, dass nun einige MEPs der Meinung sind, die E-Zigarette soll stärker reguliert werden, als die tödliche Tabakzigarette (Arzneimitteleinstufung).
Herr Wieland, wie stehen Sie zu der E-Zigarette und wie werden sie mit gutem Gewissen wohl abstimmen.
Freundliche Grüße von Schwäbin zu Schwabe
Anna Becker
Sehr geehrte Frau Becker,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Juli 2013, auf die ich hiermit höflich Bezug nehme. Für die verspätete Antwort bitte ich um Nachsicht.
Da die Formulierung der Tabakproduktrichtlinie kurz vor ihrem Abschluss steht, möchte ich Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über das Verfahren geben.
Bereits am 10. Juli 2013 hat der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments einer Verschärfung der Tabakrichtlinie zugestimmt. Nachdem das Plenum des Parlaments diesen Standpunkt am 8. Oktober 2013 größtenteils annahm, konnten kurz darauf die sogenannten Trilogverhandlungen mit dem Rat der Europäischen Union begonnen werden. Noch im Dezember konnte mit dem Rat eine Einigung über den Gesetzesentwurf erzielt werden. Am 22. Januar 2014 stimmte nun der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments der erzielten Einigung zu, sodass das Plenum des Parlaments voraussichtlich im Februar über den endgültigen Richtlinientext abstimmen wird. Wenn die Richtlinie vom Plenum verabschiedet wird, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um diese in nationales Recht umzusetzen.
Generell soll mit Hilfe der Tabakrichtlinie der Schutz der Verbraucher vor gefährlichem Zigarettenrauch weiter verstärkt werden sowie insbesondere darauf hingewirkt werden, junge Menschen davon abzuhalten, mit dem Rauchen anzufangen.
Die Richtlinie umfasst auch andere nikotinhaltige Erzeugnisse. Mit den von Ihnen angesprochenen Elektronischen Zigaretten können Nikotinlösungen verdampft und inhaliert werden. Es konnte immerhin verhindert werden, dass E-Zigaretten zwangsläufig als medizinisches Produkt eingestuft werden müssen. Für E-Zigaretten sollen demnach zwei Regulierungswege aufgezeigt werden: Als Tabak- sowie als Medizinprodukt. Generell sollen E-Zigaretten stärker reguliert werden und ähnlich wie Nikotinpflaster oder -kaugummis als medizinische Produkte behandelt werden, insofern sie dabei helfen, mit dem Rauchen aufzuhören. Wird Tabak in der E- Zigarette verdampft, so soll sie auch wie ein Tabakprodukt behandelt werden, wobei die Nikotinkonzentration nicht höher als 20 mg/ml sein soll.
Auch wenn bei der E-Zigarette kein Rauch entsteht, ist die Unbedenklichkeit umstritten. Nikotin ist in hoher Dosierung ein Gift und kann bei Verschlucken tödlich sein. Eine Langzeitwirkung von E-Zigaretten ist noch nicht wissenschaftlich belegt, weshalb die Abgabe an den Verbraucher kontrolliert erfolgen sollte.
Ihre Bedenken diesbezüglich kann ich jedoch nachvollziehen. Es ist unbestritten, dass die E-Zigarette eine Möglichkeit darstellt, anstatt schädlichem Tabakrauch nur noch Nikotin oder wenige weitere Aromastoffe zu inhalieren und damit das Gesundheitsrisiko vor allem für Dritte erheblich zu senken. Ich bin deshalb der Meinung, dass man E-Zigaretten nicht verbieten sollte. Gerade langjährige Raucher, die auf E-Zigaretten umsteigen, um von ihrer Tabakabhängigkeit loszukommen, sollte man nicht davon abhalten.
Der Ausschuss für Gesundheit begründet seinen Standpunkt mit folgenden Argumenten. Die E-Zigarette sei nicht ungefährlich, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass mit der E-Zigarette andere Stoffe inhaliert werden, auch der Konsum von Cannabis oder chemischen Drogen ist damit möglich. Dies könnte gerade junge Leute in die Abhängigkeit führen.
Es sei zu befürchten, dass durch die E-Zigarette das Rauchen wieder gesellschaftsfähiger würde und dass insbesondere Jugendliche diese als einfachen Einstieg in den Tabakkonsum nutzen könnten. Dies gefährde jedoch das Ziel der Richtlinie, insbesondere Kinder und Jugendliche vor der gesundheitsgefährdenden Gewohnheit des Tabak- und Drogenkonsums zu schützen.
Natürlich ist zu verhindern, dass bei Jugendlichen eine Nikotinsucht ausgelöst und dadurch der spätere Einstieg in das Tabakrauchen gefördert wird. Ebenso sind Maßnahmen zur Vorbeugung von Missbrauch der E-Zigarette notwendig. Ob dies durch stärkere Kontrollen bei der Zulassung und beim Erwerb durch den Verbraucher effektiv möglich ist, bleibt zweifelhaft, denn gleichzeitig muss man auch auf einen mündigen Verbraucher setzen, der selbstbestimmt entscheiden kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rainer Wieland