(...) Von der Richtlinie sind nicht nur die großen und bekannten Künstler erfasst, sondern auch die, die kleine Werke schaffen oder kleinere Engagements übernehmen. Hintergrund der Richtlinie ist also, die soziale Situation von allen Künstlern zu verbessern. Auch wenn der Kommissionsvorschlag diesem Ziel, den "kleinen" Künstlern (zum Beispiel Studiomusikern) eine bessere Absicherung zu bieten, (noch) nicht in vollem Umfang gerecht wird, so ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. (...)
(...) Viele Politikbereiche innnerhalb der EU sind in den vergangenen Jahren vergemeinschaftet worden; für die Steuerpolitik zeichnen - von wenigen kleinen Ausnahmen z.B. im Bereich des Umsatzsteuerrechts abgesehen - alleine die Mitgliedstaaten Verantwortung. (...) Die Bundesrepublik Deutschland hat mit österreich sowie mit über 90 anderen Staaten bilaterale Abkommen vereinbart, so z.B. Doppelbesteuerungsabkommen, die verhindern, dass Steuerpflichtige ihre Einkünfte doppelt versteuern müssen. (...)
(...) Es ist möglich, nicht nur im Grundgesetz einen Artikel, sondern auch in einem einfachen Gesetz (zum Beispiel dem BGB) einen Paragrafen bei der Gelegenheit der Streichung gleich zu ersetzen. Eine aktuelle Ausgabe eines Gesetzes bildet somit immer den gegenwärtigen Rechtsstand ab. Um dennoch nachverfolgen zu können, wie sich das Grundgesetz über die Zeit entwickelt hat, finden Sie normalerweise am Ende des Gesetzestextes eine Übersicht, aus der Sie entnehmen können, welche Artikel des Grundgesetzes wann und in welcher Form geändert wurden. (...)
(...) Daher arbeitet das Europäische Parlament sehr sorgfältig an den Normen, die künftig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln regulieren werden. Grundsätzlich wird die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln auf Basis einer Risikobewertung erfolgen. Für Stoffe, die krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sein können, wird aber ein gefahrenbasierter Ansatz gewählt, um der Besonderheit dieser Stoffe Rechnung zu tragen und ein hohes Schutzniveau zu gewährleisten. (...)
(...) Im Sozialversicherungsbereich ersetzt das EU-Recht nicht die bestehenden einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit durch ein einheitliches europäisches System. Die EU-Bestimmungen sehen lediglich eine Koordinierung dieser nationalen Systeme vor. Eine Einheitliche Rente wird es jedenfalls nach der bisherigen Vertragslage, die auch durch den Vertrag von Lissabon nicht verändert wird, deshalb in Europa nicht geben. (...)
Sehr geehrter Herr Berdet,