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Frage von harald f. •

Frage an Rainer Wieland von harald f. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrtes MdEP Herr Wieland,

ich hätte eine frage zum Rentenrecht in Europa, wird es eine Einheitliche Rente in Europa geben und wann, wird diese für alle Bürger binden sein?

Wird über die Anzahl der Arbeitsjahre auch entschieden und in jedem Land gleichgestellt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fuß,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bemühe mich, solche Anfragen innerhalb von fünf Tagen wenigstens mit einem Zwischenbericht zu beantworten. Der Umstand, dass beide Sitzungswochen des Europäischen Parlaments nicht in Straßburg stattfinden konnten, brachte erhebliche organisatorische Veränderungen in den Abläufen mit sich. Die Komplexität der Materie tat ein übriges, so dass ich Sie um Nachsicht für die verzögerte Beantwortung bitten muss.

Im Sozialversicherungsbereich ersetzt das EU-Recht nicht die bestehenden einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit durch ein einheitliches europäisches System. Die EU-Bestimmungen sehen lediglich eine Koordinierung dieser nationalen Systeme vor. Eine Einheitliche Rente wird es jedenfalls nach der bisherigen Vertragslage, die auch durch den Vertrag von Lissabon nicht verändert wird, deshalb in Europa nicht geben. Jeder Mitgliedstaat darf also die Einzelheiten seines nationalen Sozialversicherungssystems frei festlegen, insbesondere wer nach den Rechtsvorschriften versichert ist, welche Leistungen gewährt werden, unter welchen Bedingungen Leistungen gewährt werden, wie diese errechnet werden und wie viele Beiträge zu zahlen sind.

Im EU-Recht, insbesondere in Verordnung (EWG) Nr. 1408/71, sind gemeinsame Regeln und Grundsätze festgelegt, die bei der Anwendung der nationalen Gesetze befolgt werden müssen. Im Vordergrund dieser Regelungen steht die Sicherung des Rechts auf Freizügigkeit.

Die Versicherten, die in mehreren Mitgliedstaaten gearbeitet haben, bekommen von jedem Mitgliedstaat eine Rente, aber keine einheitliche europäische Rente. Die europäischen Vorschriften zur Koordinierung sorgen jedoch für den Schutz der Rentenansprüche der Versicherten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten gearbeitet haben. Die Verordnung 1408/71 sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat, in dem die Rentenempfänger gearbeitet haben, bei der Ermittlung des Rentenanspruchs die in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegten Versicherungs- und Aufenthaltszeiten berücksichtigen muss. Art. 49 der Verordnung enthält Regelungen für den Fall, dass ein Versicherter das Rentenalter nach den Gesetzen eines Mitgliedstaates, nicht jedoch des anderen, erreicht hat. In diesem Fall erhält der Versicherte zunächst eine Rente nach den Rechtsvorschriften des ersten Mitgliedstaates. Wenn er die Bedingungen des Rentenanspruchs im zweiten Mitgliedstaat erfüllt, wird seine Rente gegebenfalls neu berechnet, und er erhält jeweils Renten aus beiden Mitgliedstaaten.

Die EU arbeitet jedoch mit den einzelnen Mitgliedstaaten zusammen, um Reformen an den Rentensystemen zu beobachten und zu unterstützen, um für angemessene Rentenzahlungen zu sorgen und die Nachhaltigkeit, d.h. den langfristigen Bestand der Rentensysteme zu sichern. Durch die Offene Methode der Koordinierung unterstützt die EU politische Entscheidungsträger auf nationaler Ebene, wie beispielsweise Ministerien, Sozialpartner oder Bürgergesellschaften bei ihrem Engagement in diesem komplexen Themenfeld. Es werden gemeinsame Ziele festgelegt und gemeinsame Indikatoren vereinbart, anhand deren die Situation und Leistung eines jeden Landes beurteilt werden kann.

Die Kommission hat drei Prioritäten:

Die Angemessenheit und Zukunftssicherheit der Rentensysteme

Portabilität von Ansprüchen aus der betrieblichen Alterversorgung

Einrichtung eines Rentenforums.

Ersteres muss durch Strukturreformen an sozialen Sicherheitssystemen und eine größere und über einen längeren Zeitraum aktive Erwerbsbevölkerung gesichert werden. Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung dürfen nicht verloren gehen, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Landes oder über die Grenzen hinweg den Arbeitsplatz wechseln, damit der Erwerb derartiger ergänzender Rentenansprüche nicht als Hemmschwelle für die Arbeitnehmerfreizügigkeit wirkt. Das Rentenforum als beratender Ausschuss, der aus Experten der Regierungen, der Sozialpartner und repräsentativen Organisationen auf EU-Ebene besteht, bemüht sich um eine Verbesserung der Systeme der betrieblichen Altersvorsorge und ihrer Kompatibilität.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weiterhelfen konnte, wenngleich sie über allgemeine Aussagen an dieser Stelle nicht hinausgehen kann. Für weitere Nachfragen Ihrerseits stehe ich jederzeits gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer WIeland