Frage an Rainer Wieland von Arne L. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Wieland,
ich wohne nicht in ihrem Wahlkreis, stelle diese Frage an Sie als stv. Vorsitzender des Rechtsausschusses, der über eine Neuregelung der Laufzeiten im Urheberrecht, die McCreevy-Richtlinie zu entscheiden hat.
Musikern will man damit die Monopolrechtslaufzeit von 50 auf 95 Jahre verlängern, da sonst ein Künstler der mit 20 Jahren ein Werk schafft, im Alter von 70 Jahren mit einem Verdienstausfall zu rechnen hätte.
Arbeitnehmer müssen bis ins hohe Alter für ihre Rente arbeiten. Warum möchte man Künstlern hier Sonderrechte einräumen und die onehin viel zu lange Dauer von 50 Jahren verlängern, statt sie vielleicht auf 20 Jahre zu verkürzen?
Mit freundlichen Grüssen.
Sehr geehrter Herr Ludwig,
besten Dank für Ihre Anfrage.
In der von Ihnen angesprochenen Richtlinie geht es darum, Schutzrechte sowohl im Interesse der ausübenden europäischen Künstler als auch im Interesse der europäischen Musikindustrie zu stärken. Ziel der Richtlinie ist es, kreative Leistungen so ausreichend zu schützen, dass die Künstler von ihren Leistungen leben können. Der Schutz der Rechte an den Darbietungen ist ein wesentlicher und unverzichtbarer Beitrag dazu, dass sich Künstler in Europa mit ihrem Beruf eine Lebensgrundlage schaffen können und auch, dass kulturelle Beiträge nicht ausschließlich von anderen Kontinenten in Europa Verbreitung finden.
Der Ausschuss lehnte die Änderungsanträge, in denen der Berechnung der an den Fonds zu zahlenden Beiträge die Nettoeinnahmen zugrunde gelegt wurden, ebenso ab wie auch den Vorschlag zur Erweiterung des Geltungsbereichs des Vorschlags auf Schauspieler. Des Weiteren wird die Kommission aufgefordert, ein Folgenabschätzungsverfahren zur Lage des europäischen audiovisuellen Sektors einzuleiten.
Von der Richtlinie sind nicht nur die großen und bekannten Künstler erfasst, sondern auch die, die kleine Werke schaffen oder kleinere Engagements übernehmen. Hintergrund der Richtlinie ist also, die soziale Situation von allen Künstlern zu verbessern. Auch wenn der Kommissionsvorschlag diesem Ziel, den "kleinen" Künstlern (zum Beispiel Studiomusikern) eine bessere Absicherung zu bieten, (noch) nicht in vollem Umfang gerecht wird, so ist es auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. Dies bietet damit auch kleinen Künstlern eine Absicherung im Alter.
Die Forderung an die Kommission beinhaltet auch, dass jegliche zukünftige Erweiterungen der Schutzfristen - gegebenenfalls auch auf den audio-visuellen Bereich - einer strengen Gesetzesfolgenabschätzung unterzogen wird.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich gerne direkt an mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Wieland