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Frage von Greg B. •

Frage an Rainer Wieland von Greg B. bezüglich Umwelt

Guten Tag / Abend Herr Wieland,

ich bin viel mit dem Fahrrad unterwegs. Wer viel Radfahrt, sieht an den Straßenrändern allerlei von den Menschen achtlos weggeworfener Müll. Irgendwann, als ich so an den vielen Dosen und Plastikflaschen am Straßenrand vorbei fuhr, dachte ich mir, das Geld liegt wirklich auf der Straße, man müsse sich nur dafür bücken. Mit ein paar großen Müllsäcken ein paar km Straße abgelaufen und alles eingesammelt.

Zu meiner Enttäuschung entpuppten sich fast alle Getränkedosen und Plastikflaschen als Pfandfreie Behälter. Wie man sieht, das Pfandsystem hat dafür gesorgt, dass weniger Pfand-Müll auf den Straßen landet. Schade nur, das es im Pfandsystem so viele Ausnahmen für Pfandfreie Dosen und Plastikflaschen gibt. Den fast nur diese, werden achtlos von den Menschen aus dem Autofenster geworfen.

Wann denken Sie, wird die Regierung die vielen Ausnahmen beim Dosen und Plastikflaschenpfand schließen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berdet,

vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 24. Februar 2008.

Ich schätze es sehr, dass Sie sich als Bürger mit Ihren Wahrnehmungen über Fehlentwicklungen bei gesetzlichen Regelungen an die gewählten Abgeordneten wenden.

Bei der Verpackungsverordnung handelt es sich allerdings um nationale Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland. Eine europäische Grundlage für eine Regelung der Ein- und Mehrwegverpackung gibt es hingegen nicht, so dass ich zu Ihrem konkreten Anliegen auf meinem Tätigkeitsfeld leider nicht mit einer konkreten Reaktion aufwarten kann.

Ich möchte Ihnen deshalb anraten, sich mit Ihrem Anliegen an den Bundestag (z. B. an den Abgeordneten Ihres Wahlkreises oder den Umweltausschuss) oder an das Bundesministerium für Umwelt unter den nachfolgenden Adressen zu wenden. Diese Stellen werden Ihnen vertiefte Informationen zu Ihrem Anliegen liefern können.

Ihr Bundestagsabgeordneter:
http://www.bundestag.de/mdb/wkmap/index.html

Das Bundesministerium für Umwelt:
http://www.bmu.de/service/kontakt/content/4120.php

Der Umweltausschuss der Bundestages:
umweltausschuss@bundestag.de

Sicherlich wird Sie diese Antwort nur begrenzt zufrieden stellen können, deshalb erlaube ich mir, Ihnen nachfolgend wenigstens einige kurze allgemeine Hinweise zur Pfandpflicht zu geben.

Das Dosenpfand wurde zur Förderung von Mehrwegverpackungen eingeführt, um den Umweltschutz gezielt zu fördern.

Die Pfandpflicht wurde mittels der Verpackungsverordnung am 01. Januar 2003 wirksam. Am 28. Mai 2005 trat dann die modernisierte und vereinfachte Dritte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung in Kraft. Diese sieht vor, dass das Pfand auf ökologisch nicht vorteilhafte Einwegverpackungen mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter zu erheben ist.

Kein Dosenpfand ist zu erheben, wenn die Einweggetränkeverpackung im Sinne von §3 Abs. 4 Verpackungsordnung als ökologisch vorteilhaft anerkannt ist oder sie ausdrücklich von der Pfandpflicht ausgenommen wird.

Von Europäischer Seite her hat der Europäische Gerichtshof bestätigt, dass das Dosenpfand ein legitimes Instrument zur Förderung von Mehrwegverpackungen ist und auch auf ausländische Getränke angewandt werden darf, ohne dass darin eine Diskriminierung ausländischer Produkte zu sehen ist.

Dass nun aber durch die Ausnahmenregelung der Verpackungsverordnung das Verschmutzungsproblem nicht befriedigend gelöst wird, ist natürlich äußerst bedauerlich. Ihr Unmut darüber ist verständlich.

In wie weit gegenwärtig Nachbesserungen an der bestehenden Verpackungsverordnung angedacht werden, kann ich Ihnen leider nicht ausreichend fundiert beantworten. Antworten auf diese und ähnliche Fragen und weiterführende Informationen können Ihnen sicherlich die oben genannten Stellen geben.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland, MdEP

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berdet,

leider habe ich es versäumt, in die Beantwortung Ihrer Frage die Europäische Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (2004/12/EG zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG) mit einzubeziehen. Ich bitte dies vielmals zu entschuldigen.

Diese europäische Richtlinie ermöglicht den Mitgliedsstaaten, die Einrichtung von Rücknahme-, Sammel- und Verwertungssystemen bei der Bewirtschaftung von Verpackungen und Verpackungsabfällen zu fördern. Umgesetzt wurde dies in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der von mir erwähnten Verpackungsverordnung. Nach meinem letzten Kenntnisstand wurden im Bundestag erhebliche Änderungen in Bezug auf die Verpackungsverordnung beschlossen. Hierzu möchte ich Sie gerne nochmals an die zuvor genannten Stellen verweisen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Rainer Wieland MdEP