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Frage von Jan R. •

Frage an Rainer Tabillion von Jan R. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Tabillion,

das Problem gestohlener Kundendatensätze geht durch die Medien und zerrt die Frage nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und all den Fragen, die damit verknüpft sind einmal mehr hervor.

Wie glauben Sie, dass man die Bürger vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten schützen kann?

Warum werden unbescholtene Bürger wie Gesetzesbrecher behandelt (= erkennungsdienstlich erfasst, mit Kameras überwacht...) und nicht vor Übergriffen (z.B. unerwünschte und illegale Telefonwerbung, illegale Abbuchungen vom Konto etc.) wirksam geschützt?

In diesem Zusammenhang: welche konkreten Erfolge haben die Einschränkungen der persönlichen Freiheit der Bürger im "Kampf gegen den Terror" (oder auch sonst) gebracht? Was haben diese Maßnahmen gekostet?

Mit freunlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Jan Reif!

1.

Zu Ihrer Anfrage ist zunächst festzuhalten, dass der Verkauf oder die Weitergabe von Kontoverbindungsdaten verboten sind, ebenso steht das Ausspähen von Daten unter Strafe. Dennoch werden illegal erworbene Daten offenbar in großem Stil gehandelt. Die gesetzlichen Regelungen sind vorhanden, sie scheinen jedoch die Täter nicht genügend abzuschrecken. Ein effektiveres Datenschutzgesetz erscheint hier notwendig. Der Skandal und immer neue technische Möglichkeiten machen die Tragweite des Themas Datenschutz deutlich. Denn auch die Mehrzahl der Bevölkerung hinterlässt scheinbar arglos bei Bonuskarten oder Gewinnspielen, beim Einkauf oder bei Foren im Internet Datenspuren. Zudem werden bei Vertragsabschlüssen zusätzlich oft überflüssige Daten erhoben. Die Weitergabe eines Teils dieser Daten ist erlaubt, wer es nicht will, muss dem zur Zeit noch widersprechen. Deshalb befürwortet die SPD-Bundestagsfraktion zur Stärkung der Selbstbestimmung der Verbraucher ein Verbot von Daten ohne ausdrückliche Zustimmung. Ein generelles Verbot des Datenhandels wird jedoch abgelehnt. Weiter fordert die SPD-Bundestagsfraktion eine Stärkung der Datenschutzaufsicht zur Bekämpfung rechtswidriger Praktiken des Datenhandels durch die Schaffung eines Datenschutzgütesiegels und begrüßt ausdrücklich die Forderungen von Bundesjustizministerin Zypries nach einer Erhöhung der Bußgelder und nach der Abschöpfung von Gewinnen aus rechtswidrigem Datenhandel.

2.

Mit erkennungsdienstlicher Behandlung meinen Sie wohl die Erfassung von Fingerabdrücken nach dem neuen Passgesetz. D. h. wer einen neuen Reisepass beantragt, muss hierzu seine Fingerabdrücke erfassen lassen. Hierdurch ist es den Behörden möglich die biometrischen Pässe auch elektronisch zu lesen. Die Union wollte die Abdrücke bei den Einwohnermeldeämtern dauerhaft speichern lassen. Durch den Einsatz der SPD müssen sie nun nach Erstellung des Passes vernichtet werden. Solche biometrischen Pässe hat die europäische Union seit 2004 verbindlich vorgeschrieben. In Deutschland ist nur der sog. offene Einsatz der Videoüberwachung zur Verhütung von Straftaten an einzelnen Kriminalitätsschwerpunkten erlaubt und keine flächendeckende Überwachung. Verbraucher werden künftig besser vor unerwünschten Werbeanrufen geschützt. Das Kabinett hat am 30.07.08 einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem es bei unerlaubter Telefonwerbung künftig Geldbußen gegen Firmen von bis zu 50.000 Euro geben kann. Werbeanrufe sollen künftig nur noch dann zulässig sein, wenn der Angerufene ausdrücklich eingewilligt hat. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

3.

Sie fragen, welche Erfolge die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung gebracht haben? London und Madrid scheinen schon vergessen zu sein? Auch Djerba, wo Deutsche unter den Opfer waren. Zwei schöne Beispiele für den Erfolg von Terrorbekämpfungsmaßnahmen sind das vereitelte Attentat auf den Straßburger Weihnachtsmarkt mit anschließender Blitzfestnahme der vier Attentäter in Frankfurt und die Festnahme von drei Terrorverdächtigten, die im Sauerland mit 730 Kilogramm Wasserstoffperoxid eine Bombe, mit einer Wirkung von 550 Kilogramm TNT, herstellen wollten. Die 26 Kilo-Bombe von Strassburg hätte eine Menge unschuldiger Menschen das Leben gekostet. Zum Vergleich, die Rucksackbomber von London hatten bei ihren Anschlä-gen 2005 jeweils drei bis fünf Kilogramm Sprengstoff im Rucksack. Die Täter im Sauerland wurden nach einem halben Jahr Dauerüberwachung gefasst, als sie damit begannen, aus den Chemikalien den Sprengstoff zusammen zurühren. Sicher rufen die Maßnahmen zur Terrorbekämpfung die berechtigte Frage hervor, wie viel Überwachung nötig ist um unsere Freiheit zu gewähren und zu schützen und wie viel Überwachung das Gegenteil bewirkt. Der Staat befindet sich hier in einem Spannungsfeld. Zum einen muss er für die Sicherheit der Bürger sorgen und zum anderen sich aber auch für die Wahrung der Privatsphäre und der Grundrechte seiner Bürger einsetzen. Die Kosten für solche Maßnahmen sind schwer zu schätzen und setzen sich aus unterschiedlichsten Positionen zusammen. Wir sollten lieber fragen, was uns unsere Sicherheit wert ist.

Grundsätzlich gilt: Information ist in unserer Gesellschaft zu einer zentralen Ressource und zu einer Grundlage bedeutender Wertschöpfung geworden. Das bringt es mit sich, dass wir uns im Spannungsfeld zwischen freiem Zugang zum Informationspool für Alle und effizienter Missbrauchsvermeidung befinden. Hier stellt sich dem Gesetzgeber und den Vollzugsbehörden in der Tat eine komplexe Zukunftsaufgabe: Sie erfordert insbesondere mit denen Schritt zu halten, die Informationstechnologie für illegale Zwecke einsetzen.

So konnten in Deutschland bisher durch die Aufmerksamkeit der zuständigen Behörden größere Anschläge verhindert werden. Prävention beginnt allerdings bei der Verantwortung jedes Einzelnen der Informationen zugänglich macht oder nutzt. Es gibt viele Möglichkeit sich über Risiken der Informationsgesellschaft zu informieren und sie zu minimieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Rainer Tabillion