Frage an Rainer Tabillion von Volkmar G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion,
ich möchte gerne wissen, ob es tatsächlich stimmt, dass die politischen Parteien im Bundestag daran arbeiten, für die Parteienfinanzierung höhere Beträge zu erhalten.
Sehr geehrter Herr Grombein,
vielen Dank für Ihre Frage.
Laut Artikel 21 des Grundgesetzes wirken die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Sie sind damit ein konstitutives Grundelement unserer Demokratie und erfüllen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eine Demokratie ohne Parteien ist nicht effizient organisierbar, deshalb muss eine angemessene Finanzierung demokratischer Parteien gesichert sein, die nicht nur von ihren Mitgliedern getragen werden kann.
Eine Erhöhung der Parteienfinanzierung muss begründbar und angemessen sein. Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass Parteien zu maximal 50% aus öffentlichen Geldern finanziert werden dürfen. Darüber hinaus wurde eine Höchstsumme für alle Parteien festgelegt, die jährlich an die allgemeine Preisentwicklung (Inflation) angepasst wird. Diese Gesamtsumme für die Parteienfinanzierung in Höhe von jährlich 133 Mio. Euro wurde allerdings seit 2002 - und damit seit fünf Jahren - nicht mehr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst. In diesem Rahmen befürworte ich eine Erhöhung der Parteienfinanzierung. Anderenfalls drohte den Parteien eine schleichende Unterfinanzierung durch die Inflation. Bei der SPD werden übrigens auch die Mitgliedsbeiträge jährlich analog zur Inflationsrate angepasst.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB