Frage an Rainer Tabillion von Nikolaus P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Urheberrechtsabgabe
Guten Tag Herr Tabillion,
zur Zeit werden im Kabinett (und hoffentlich auch in den Fraktionen) neue Regeln für den Umgang mit Rechten an Musik, Video, Büchern und Zeitschirft-Artikeln, Software etc. diskutiert.
Offenbar soll auf Geräte und Medien (wie z.B. CD-ROM) eine Urheberrechtsabgabe aufgeschlagen werden, die dann irgendwie an die Rechteinhaber weitergeleitet wird. CD-ROM nutze ich zur Daten-Sicherung und Daten-Weitergabe.
Auf der anderen Seite soll es verboten werden, z.B. von erworbenen CDs Kopien anzufertigen. Ich darf also z.B. meine neue Musik CD nicht auf den MP3 Player kopieren.
Wofür ist denn eigentlich diese Ablasszahlung "Urheberrechtsabgabe" gut?
Werden meine Söhne in Zukunft zu Straf-Tätern, wenn sie sich die legal erworbene CD eines Freundes kopieren und dabei einen wie auch immer gearteten DRM-Schutz umgehen?
Ich finde, dass der Staat und somit Sie als mein Vertreter im Bundestag an dieser Stelle völlig an den
Wünschen der Bevölkerung vorbei regiert und nur einseitig Regelungen für die Rechte-Inhaber ausarbeitet. Ich unterstützte, dass Rechte an geistigem Eigentum gewahrt werden müssen. Mich stört die aus meiner Sicht einseitige Vorgehensweise.
Freundliche Gruesse aus dem Saarland
Nikolaus Petry
Sehr geehrter Herr Petry,
Sie beziehen sich in ihrem Schreiben auf das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, das in der kommenden Woche im Bundestag beraten wird. Ihre Frage bezieht sich dabei insbesondere auf die Nutzung der Privatkopie.
Die Privatkopie ist und bleibt zulässig, egal ob analog oder digital kopiert wird. Daran wird sich auch durch die Urheberrechtsnovelle nichts ändern. Nach wie vor dürfen Sie zum privaten Gebrauch für sich, ihren engen Familien- und Freundeskreis einzelne Vervielfältigungen anfertigen. Sie dürfen also ihre gekaufte Musik auf ihrem MP3-Player abspielen und ihre Söhne werden nicht, wie Sie befürchten, per se zu Straftätern, wenn sie die Kopie einer legal erworbenen CD eines Freundes erhalten.
Allerdings liegt die erlaubte Zahl der Vervielfältigung eines Mediums im einstelligen Bereich, da von einem nicht-kommerziellen Gebrauch ausgegangen wird.
Außerdem gilt wie bisher, dass keine Kopie von einer rechtswidrig hergestellten Vorlage hergestellt werden darf.
Die Herstellung einer Privatkopie ist auch dann nicht erlaubt, wenn hierfür ein technisch wirksamer Kopierschutz, wie der von ihnen erwähnte DRM-Schutz, umgangen werden muss. Dies ist aber bereits seit zwei Jahren geltendes Recht. Das „Knacken“ eines Kopierschutzes bleibt also in jedem Fall verboten. Rechtsinhaber dürfen ihr geistiges Eigentum durch technische Schutzmaßnahmen vor ungewollten Nutzungen schützen. Kopiergeschützt sind heute die meisten DVDs und ein Teil der CDs. Die Hersteller sind aber verpflichtet, den Kopierschutz auf dem Produkt deutlich zu kennzeichnen. Dementsprechend können Sie als Käufer eine informierte Entscheidung darüber treffen, ob Ihnen eine kopiergeschützte CD den Preis wert ist, zu dem sie verkauft wird. Es geht in keiner Weise darum, weite Teile der Bevölkerung zu kriminalisieren. Geringfügige Fälle von Urheberrechtsverletzungen werden in der staatsanwaltlichen Praxis wie bisher nach dem allgemeinen Vorschriften der Strafprozessordnung nicht verfolgt.
Ich stimme ihnen zu, dass Rechte an geistigem Eigentum gewahrt werden müssen, denn geistiges Eigentum ist nach unserem Grundgesetz wie das Eigentum an Sachen geschützt. Der Möglichkeiten moderner Medien beeinflussen heute den Umgang mit geistigem Eigentum stark. Darum halte ich es für unumgänglich, dass die Gesetzeslage angesichts neuer Nutzungsformen verändert und unter Wahrung der berechtigten Interessen der Rechteinhaber verbessert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion