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Frage von Lothar A. •

Frage an Rainer Tabillion von Lothar A. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion, vielen Dank für Ihre Antwort zur Frage bezüglich des Wahlrechts für Kinder. Sie haben, wie zu erwarten war, Ihre Position verteidigt. Ich habe zwei Zusatzfragen: Sollten das zukünftige Wahlalter nicht gleich an das Wahlrecht auf die Frage der Religionszugehörigkeit abgesenkt werden? Und sollte man die Einführung des Wahlrechts nicht auch an den Beginn des Militär- oder Militärersatzdiensten knüpfen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Abrakat,

ich weiß nicht, was Sie mit Ihren Fragen bezwecken, beantworte Sie aber gerne: Religion und Politik sind in unserem Land strikt von einander getrennt. Daher kann ich auch keinen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Alter des politischen Wahlrechts und des Wahlrechts der Religionszugehörigkeit erkennen. Letzteres ist Sache der Kirchen und nicht des Gesetzgebers. Zu Ihrer zweiten Frage eine kritische Gegenfrage: Wollen Sie wirklich Kinder bzw. Jugendliche in einen militärischen Auslandseinsatz schicken? Das würde nicht nur gegen das Grundgesetz, sondern auch gegen völkerrechtliche Konventionen der Weltgemeinschaft verstoßen. Meine Antwort ist daher auch hier ganz klar: nein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB