Frage an Rainer Tabillion von Lothar A. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Dr. Tabillion, nach Presseveröffentlichungen hat Ihr Landesvorsitzende Heiko Maas sich mit der Forderung nach einem Wahlrecht nach Kinderzahl ins Gespräch gebracht. Wer Kinder erziehe "leiste was ganz besonderes" Bis zur Einführung des Wahlrechts mit 16 Jahren sollen die Eltern stellvertetend das Wahlrecht ausüben, da Kinder von den Wahlergebnissen und der daraus folgenden Politik betroffen sind. Familien sollten deshalb das Recht behalten, stärker als bisher mitzubestimmen. Ich unterstelle, dass eine Grundgesetzänderung notwendig ist, um dieses Vorhaben umzusetzen.Fragen an Sie::Stimmen Sie Iihrem Vorsitzenden zu und unterstützen Sie das Anliegen? Sind andere Bevölkerungsschichten nicht auch von Politik betroffen? Böte es sich nicht an das Wahlrecht nach der Steuerkraft eines Einzelnen vorzunehmen, da dieser ja auch mehr zur Finanzierung des Gemeinwohls beiträgt? Könnte nicht auch Unternehmern ein zusätzliches Stimmrecht, abgestuft nach Mitarbeiterzahl zugestanden werden? mit freundlichen Grüssen Lothar Abrakat
Sehr geehrter Herr Abrakat,
vielen Dank für Ihre E-Mail zum Familienwahlrecht. Ich unterstütze die Position von Heiko Maas, das Wahlalter auf 16 Jahre herabzusetzen. Darüber hinaus trage ich auch den Vorschlag mit, ein Familienwahlrecht einzuführen, das bis zum 16. Lebensjahr des Kindes von seinen Eltern ausgeübt wird. Kindern kommt als schwache und bisher unterrepräsentierte Gruppe der Bevölkerung besondere Beachtung zu. Dabei sind sie keinesfalls gleichzusetzen mit Gruppierungen, die bereits ein Wahlrecht haben. Ein Wahlrecht nach Steuerkraft wie Sie es als ein Beispiel ansprechen wäre ein Rückfall ins Mittelalter. Ebenso wenig sinnvoll ist ein nach Mitarbeitern abgestuftes Wahlrecht von Unternehmern. Schließlich hat jede/r Angestellte ein eigenes Stimmrecht. Diese beiden Vorschläge sind mit einem demokratischen Grundverständnis nicht vereinbar, der Vorschlag der SPD Saar stärkt dagegen die Demokratie: Ein Kopf - eine Stimme. Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre ist übrigens in einigen Bundesländern, z.B. bei Kommunalwahlen, bereits verwirklicht und somit ein sehr realistischer Vorschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Tabillion, MdB