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Rainer Spiering
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Frage von Hartmut B. •

Frage an Rainer Spiering von Hartmut B. bezüglich Soziale Sicherung

Die SPD Fraktion fordert in Presse Statements (hier der Link dazu)
https://www.spdfraktion.de/presse/statements/schluss-doppelten-beitrag-betriebsrenten
die Halbierung der Beiträge zu Betriebsrenten und Direktversicherungen.

Meine Frage ist:
Warum wird für Direktversicherte nur die Halbierung der Sozialversicherungsbeiträge gefordert?

In Verträgen die vor 2004 abgeschlossen wurden, waren Beiträge zur Sozialversicherung bei Auszahlung der Versicherungssumme nicht Gegenstand des Vertrages.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Lassen Sie mich vorweg zwei Punkte aus Ihrer Frage korrigieren. Zunächst einmal geht es nicht um alle Sozialversicherungsbeiträge, sondern um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Es stimmt auch nicht ganz, dass die Auszahlungen vor 2004 grundsätzlich von den Beiträgen befreit waren. Befreit waren die Einmalauszahlungen. Wurde hingegen monatlich ausgezahlt, vielen auch die genannten Beiträge an. Mit der Änderung 2004 wurden beide Auszahlungsarten gleichgestellt.

Nun zum Inhalt Ihrer Frage.

Bei unserer Forderung geht es darum, die Situation der Betroffenen zu verbessern, ohne die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu schädigen. Bei den Änderungen 2004 ging es schlicht darum, die GKV finanzierbar zu halten, ohne den Krankenversicherungsbeitrag massiv erhöhen zu müssen.
Unser Ziel ist es, eine Lösung zu finden, die zum einen für den Einzelnen nachvollziehbar und gerecht ist und zum anderen die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gefährdet. Wir sprechen hier über Kosten von ca. 3 Mrd. Euro pro Jahr. Ich finde es nur gerecht, wenn diese Kosten (größtenteils) von dem GKV-System getragen werden und nicht vom Steuerzahler.

Bereits in der letzten Legislaturperiode hätten wir dies gerne abschließend geregelt. Auch in den Koalitionsverhandlungen haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, die Beitragsfestsetzung für die Bezüge aus Direktversicherungen neu zu regeln. Bis zuletzt haben wir dafür plädiert, dass die Beiträge in der Auszahlungsphase um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Leider konnten wir uns in diesem Punkt nicht gegen die Union durchsetzen.

Nun hatte sich die CDU auf Ihrem Dezemberparteitag endlich für eine Abschaffung ausgesprochen. Im April gab es zudem eine Bundesratsinitiative der CSU, die die Bundesregierung auffordert, dies zu regeln.

Die Bundeskanzlerin scheint das alles nicht zu kümmern!

Zwar hatte Minister Spahn Anfang März Vorschläge präsentiert, die zwischen den Ministerien abgestimmt werden sollten, die Bundeskanzlerin hat den Gesetzesentwurf aber kurzerhand abgeräumt.
Die Union muss hier dringend ihren Konflikt klären.

Ich hoffe, dass wir in diesem Jahr zu einer Regelung kommen und die Doppelverbeitragung dann zum nächsten Jahreswechsel abschaffen können. Für die Betroffenen wäre dies eine spürbare Entlastung.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Spiering, MdB
Agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion