Frage an Rainer Spiering von Christian W. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Spiering,
angesichts der zunehmenden Ungleichheit in Deutschland bezüglich der Einkommen und Vermögen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz eine höhere Besteuerung von Top-Verdienern in Form eines höheren Spitzensteuersatzes gefordert. Da die Vermögen noch nie so ungleich verteilt waren wie heute, erscheint mir das sinnvoll.
Wie stehen Sie zu einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes? Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Ungleichheit in Deutschland abnimmt?
Mit freundlichen Grüßen
C. W.
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich unterstütze den Vorschlag des Finanzministers. Zudem steht die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin zu der Koalitionsvereinbarung, den Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger abzuschaffen und ihn für die restlichen gut- und besserverdienen 10 Prozent bestehen zu lassen.
Darüber hinaus haben wir aktuell und seit 2013 unzählige Maßnahmen beschlossen, um für mehr Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen! Gerade zum 01. Januar 2019 wirksam geworden sind zum Beispiel die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente, durch die deutlich höhere Renten erzielt werden. Auch der von uns eingeführte Mindestlohn ist jetzt zum 1. Januar 2019 auf 9,19 EUR gestiegen und erhöht sich zum 1. Januar 2020 auf 9,35 EUR. Das sind dann 5 Prozent mehr als noch im Jahr 2018. Wie Sie vielleicht auch wissen, ist unser Meinung nach der Mindestlohn damit noch immer viel zu niedrig. Ich bin der denke, dass der Mindestlohn über 12 EUR liegen sollte.
Weitere wichtige Maßnahmen sind unsere Verbesserungsgesetze für Langzeitarbeitslose (Sozialer Arbeitsmarkt, Teilhabechancengesetz), mit denen wir die Betroffenen wieder in Arbeit bekommen wollen. Das wäre ein ganz wichtiger Schritt zur Erhöhung des durchschnittlichen Einkommens. Eine ganz wichtige Neuerung steckt auch im Rentenpakt: Für Beschäftigte mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von 450,01 EUR bis zu 1.300 EUR verbessert sich die Situation gleich in zweifacher Weise: Durch verringerte Beiträge zur Sozialversicherung haben sie ein höheres Nettoentgelt und erhalten darauf gleichzeitig den vollen Rentenanspruch. Durch die Anhebung der Verdienstgrenze von ursprünglich 850 EUR auf 1.300 EUR erhöht sich auch die Zahl der Begünstigten von rund 1,3 Millionen auf bis zu 3,5 Millionen Menschen. Denn gerade bei geringen Einkommen wirken sich Steuerermäßigungen nicht oder kaum aus, weil keine oder nur eine geringe Einkommenssteuer gezahlt wird. Die Entlastung über die Sozialversicherungsbeiträge kommt hier zielgenau an und begünstigt keine höheren Einkommen.
Ich will Ihnen hier gar nicht all die Gesetze einzeln ausbreiten. Weitere Regelungen sind und waren: Die Mütterrente I, die Mütterrente II, das Gute-Kita-Gesetz, die Stabilisierung des Rentenniveaus, deutliche Rentenerhöhungen, das Familienentlastungsgesetz, die Senkung des Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um ein halbes Prozent und dass die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in Gänze (inkl. Zusatzbeitrag) zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten fair geteilt werden.
In Kürze kommt eine BaFöG-Reform und im Koalitionsvertrag vereinbart sind die Einführung einer Grundrente und der Finanztransaktionsteuer (Tobin-Steuer). Zudem ist Andrea Nahles kürzlich mit der Idee einer Kindergrundsicherung an die Öffentlichkeit gegangen. Nicht zuletzt brauchen wir mehr bezahlbaren Wohnraum. Auch dafür lohnt es sich zu streiten.
Sehr geehrter Herr W., sie sehen, dass wir vieles schon getan und noch einiges vor uns haben.
Die SPD kämpft seit über 155 Jahren dafür, dass alle die gleichen Startchancen erhalten. Wir haben dabei soziale und gesellschaftliche Standards erstritten, viel für die soziale Gerechtigkeit sowie gleiche Bildungschancen getan und werden dies auch weiterhin mit vollem Herzen tun.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Spiering, MdB