Frage an Rainer Spiering von Johannes S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Spiering,
im April 2016 legte die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor, der eine Ausweitung der Beschränkung von Tabakwerbung vorsieht (Drucksache 18/8962). Nach dem Entwurf soll im Besonderen auf Litfaßsäulen und Plakatwänden nicht mehr für Tabakprodukte geworben werden dürfen.
Die Bundesregierung begründet den Gesetzentwurf u.a. folgendermaßen: "Im Hinblick auf das Verbot der Außenwerbung ist ferner der Jugendschutz als weiterer Rechtfertigungsgrund anzuführen, da sich Jugendliche dieser allgemein präsenten Werbeform nicht entziehen können."
Meine Fragen an Sie lauten: Befürworten Sie weitere Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte oder lehnen Sie diese ab? Wie begründen Sie Ihre Haltung?
Obwohl der Gesetzentwurf dem Bundestagspräsidenten bereits im Juni 2016 vorgelegt wurde, wurde er bis heute nicht behandelt. Unabhängig von Ihrer Einstellung gegenüber weiteren Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte möchte ich Sie fragen: Befürworten sie eine Behandlung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung im Deutschen Bundestag und eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags über diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode? Wenn nein, warum nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Spatz
Sehr geehrter Herr Johannes Spatz,
für Ihre Frage zum Thema Tabakwerbung vom 01. Februar 2017 über das Portal von abgeordnetenwatch danke ich Ihnen.
Wie Sie der Berichterstattung in den letzten Wochen und Monaten entnehmen konnten, stehe ich mit der SPD-Bundestagsfraktion ganz klar an der Seite des Verbraucherschutzes. Rund 110.000 Todesfälle pro Jahr in Deutschland sind unmittelbar auf das Rauchen zurückzuführen. Die Ursachen hierfür liegen auch in der mangelnden Aufklärung und im mangelnden Verbraucherschutz. Daher muss der Verbraucherschutz und die Aufklärung an erster Stelle stehen und nicht die Interessen der Tabakunternehmen. Die Politik muss sich ihrer Verantwortung für den Verbraucher- und gerade für den Jugendschutz bewusst sein. Insbesondere Kinder und Jugendliche sind für Außenwerbung empfänglich. Beginnen unsere Kinder frühzeitig mit dem Rauchen, können sie langfristig gesundheitlichen Schaden nehmen.
In einem offenen Brief vom 18. Oktober 2016 habe ich dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden, Herrn Volker Kauder, zum wiederholten Male aufgefordert, den Widerstand gegen das Außenwerbeverbot zu beenden und die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfes zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes mit dem Verbot von Außenwerbung der parlamentarischen Beratung freizugeben. Bis heute warten wir vergeblich auf eine Antwort und auf den Beginn der parlamentarischen Beratungen. Dies lässt nur eine Schlussfolgerung zu: Die Interessen der Tabakwirtschaft liegen ihm und seinen Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion näher, als die Gesundheit der Menschen. Hier wird Vertrauen in die Politik verspielt.
Gemeinsam mit den Gesundheitspolitikern setze ich mich dafür ein, dass der Gesetzentwurf doch noch in dieser Legislaturperiode beraten und beschlossen wird. Wir fordern, dass mit den Änderungen zum Tabakerzeugnisgesetz die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter verboten werden. Zudem setzen wir uns für eine Neuregelung der Kinowerbung im Sinne des Jugendschutzgesetzes und für ein Verbot der kostenlosen Verteilung von Zigarettenproben ein. Aus Gründen des Gesundheits- und Verbraucherschutzes muss die Liste der verbotenen Zusatzstoffe für Tabakprodukte und E-Zigaretten erweitert werden. Daher sind die unverzügliche Einbringung und die Verabschiedung des Gesetzentwurfs für den Verbraucherschutz und für unsere Kinder und Jugendlichen von so großer Bedeutung.
Dies beantwortet hoffentlich Ihre Fragen. Für weiterführende Fragen können Sie sich auch gerne direkt an mich per E-Mail Rainer.Spiering@bundestag.de oder telefonisch 030 – 227 74154 wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Spiering, MdB