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Rainer Spiering
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Frage von Achim B. •

Frage an Rainer Spiering von Achim B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Spiering,

in der heutigen Plenarsitzung (25.02.2016) zur Tabakproduktrichtlinie sagen Sie wortwörtlich ab min 00.24.17 (1) :
- " Da kommen wir an die Stelle, wo natürlich der einzelne Mensch die Möglichkeit haben muss, sich selbst zu entscheiden. Aber, wir sollten als Gesetzesgeber dafür Sorge tragen, dass wir die Menschen davor schützen, etwas zu tun, was sie vielleicht selber gar nicht wollen. " -
Könnten Sie bitte mir, einem aufgeschlossenem Sozialdemokraten, diesen Widerspruch erklären ?

Mit freundlichen Grüßen

Achim Blank

(1) http://dbtg.tv/fvid/6594456

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blank,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Entscheidungsfreiheit der Menschen zu rauchen.
Meine Aussage in meiner Rede vom 25. Februar ist schlüssig, da wir zum Einen als Gesetzgeber unsere Kinder unter 18 Jahren schützen müssen. Sobald jemand volljährig ist, obliegt es ihm selbst, zu rauchen oder nicht.
Zum Anderen ist es so, dass eine erwachsene Person für sich die Entscheidung frei treffen kann, wissentlich ein gesundheitlich schädliches Produkt zu konsumieren. Bei Zigaretten ist die Problematik allerdings etwas anders gelagert, da auf den Verpackungen nicht in Gänze transparent vermerkt ist, welche Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe dieses Produkt enthält. Dementsprechend hat er nicht die Möglichkeit zu entscheiden, ob er alle gesundheitsschädigenden Konsequenzen seines Konsums billigend in Kauf nehmen möchte. Den Verbraucher gilt es hier zu Schützen.

Mit freundlichen Grüßen,

Rainer Spiering