Frage an Rainer Spiering von Kevin W. bezüglich Verkehr
Guten Tag Herr Spiering,
Warum bekommt jeder zum Erwerb des Autoführerscheins andere Führerscheine dazu ohne jegliche Übung darin zu haben?
Was ich nicht schlecht finde ist die Regelung bei dem Führerschein der Klasse A (Motorrad). Diesen kann man mit 16 Jahren machen, aber nur eine begrenzte Geschwindigkeit fahren und mit 18 Jahren dann erst schneller. Nur ein Rollerfahrer ist hier in Deutschland klar im Nachteil. Jemand der 10 jahre fährt muss immer nur 45kmh fahren. Warum kann man diese Klasse nicht auch so anpassen wie bei der Klasse A? Die Roller heut zu Tage sind so konstruiert, dass es egal ist ob es ein 50ccm ist oder ein 125ccm. Die Bremsen und die Stoßdämpfer und alles sind die selben. Damit könnte man auch bestimmt mehr Autos von den Straßen und Städten bekommen.
Zu der Unfallstatistik von Zweirädern denke ich folgendes: Einige überschätzen sich natürlich selbst und riskieren damit nicht nur ihr eigenes Leben. Einige sind zu Jung und denen fehlt die Verantwortung. Und bei vielen Unfällen, so denke ich zumindest, ist es so dass bei den Autofahrern die Aufmerksamkeit meistens das Problem ist. In Deutschland sind einfach mittlerweile zu viele Leute dem Stress verfallen.
Ich wünsche mir nur, dass ich mit meinem Roller auch mal legal schneller als 45kmh fahren darf. Immerhin bin ich seit 12 Jahren Unfallfrei und ich bin regelmäßig bis auf ein Jahr Ausnahme gefahren.
Mit freundlichem Gruß
Kevin
Sehr geehrter Herr Witte,
vielen Dank für Ihre Fragen.
In der Tat, gibt es Führerscheinklassen, die automatisch weitere Fahrzeugberechtigungen enthalten. Allerdings wurde dies mit der Einführung des EU-Führerscheins 1999 deutlich reduziert.
Früher gab es mit dem Führerschein der Klasse 3 (Standardautoführerschein) mehrere Fahrzeugklassen automatisch dazu: LKW bis 7,5t, Anhänger, Mofa, Traktoren; vor 1980 sogar Motorrad. Heute sind beim Führerschein der Klasse B (Standardautoführerschein) nur noch die Klassen AM (Kleinkrafträder bis 45 Km/h) und L (Traktoren) automatisch dabei.
Dass Traktoren ohne praktische Übung gefahren werden können, ist aber tatsächlich nicht unproblematisch. Bei Fahranfängern ist durchaus eine erhöhte Unfallzahl zu messen. Das Fahren von Kleinkrafträdern der Klasse AM ist in diesem Zusammenhang hingegen unbedenklich.
Die Grenze von 45km/h als Höchstgeschwindigkeit wurde 2002 im Zuge der weiteren europäischen Harmonisierung des Führerscheinrechts eingeführt. Eine Ausnahme gilt für einige Altfahrzeuge, diese dürfen noch maximal 60 km/h fahren (Bestandsschutz, z. B. für DDR-Mopeds). Grundsätzlich geht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Verkehrssicherheitsbestrebungen zurück. Aber natürlich kann jeder, der schneller fahren möchte, einen Führerschein der Klasse A1, A2 oder A erwerben.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Spiering, MdB