Frage an Rainer Spiering von Dr. Alexander P.
Sehr geehrter Herr Spiering,
als einfacher Arbeitnehmer, der mit einem sinkenden Realeinkommen leben muss, ist es schwer einzusehen, wieso der Bundestag sich heute eine Diätenerhöhung von über 10 Prozent genehmigt hat. Beim Verdienst wollen Sie, als unsere Volksvertreter, einerseits mit Bundesrichtern gleichgestellt werden, aber andererseits auf Ihre Privilegien gegenüber den Richtern, z.B. die unbegrenzte Möglichkeit zu Nebeneinkünften, nicht verzichten.
Aber vielleicht verstehe ich die komplexen Hintergründe auch einfach nicht richtig, weshalb ich mich über eine hilfreiche Erläuterung Ihrerseits sehr freuen würde.
Mit herzlichem Dank im Voraus,
Ihr Alexander Piecha
Sehr geehrter Dr. Piecha,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind in der besonderen Situation, selbst über ihre Abgeordnetenentschädigung entscheiden zu müssen. Dazu gibt es keine verfassungsrechtlich zulässige Alternative. Diese Haltung des Bundesverfassungsgerichts wird immer wieder kritisiert, hat aber auch den Vorteil, dass Erhöhungen von Abgeordnetenentschädigungen transparent und öffentlich nachvollziehbar geschehen.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages verdienen zwar weniger als Führungskräfte in der Wirtschaft oder Verbänden. Nur zur Einordnung: Ein Bundestagsabgeordneter wird nach der neuen Regelung mit B6 eingestuft, er ist der Vertreter von ca. 200.000 Bürgerinnen und Bürger aus seinem Wahlkreis. Ein Bürgermeister einer Kleinstadt wie z.B. Bramsche (30.000 Einwohner) erhält B4, also zwei Besoldungsstufen weniger (s. Beamtenbesoldungs-Tabelle http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/einkommenstabellen/besoldungsteile/130801_bund_grundgehalt.pdf ).
Das ist aber unproblematisch, denn wir verdienen mehr als viele unsere Wählerinnen und Wähler. Dessen sind wir uns sehr bewusst. Wir sind in der Politik, weil wir die Gesellschaft gestalten wollen, nicht weil wir viel verdienen wollen.
Wir möchten erreichen, dass unsere Entscheidung plausibel und nachvollziehbar ist. Daher haben wir in der letzten Wahlperiode die Unabhängige Kommission eingesetzt. Die Ergebnisse des Berichtes sind in der Öffentlichkeit auf Akzeptanz gestoßen. Die Höhe orientiert sich künftig an der Besoldung eines Bundesrichters, die jährlichen Anpassungen an der Entwicklung der Bruttolöhne.
Zu den Nebeneinkünften kann ich nur sagen, dass der überwiegende Teil der Bundestagsabgeordneten keine nennenswerten Nebeneinkünfte bezieht, es sei denn, sie waren vor ihrer Tätigkeit als Abgeordneten freiberuflich / unternehmerisch tätig.
Mit freundlichen Grüßen,
Rainer Spiering, MdB