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Rainer Semet
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Frage von Dr. Andreas B. •

Kennen Sie die sich immer mehr verschärfende Entwicklung bei rechtlichen Betreuungen?

Sehr geehrter Herr Semet,

wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen kann und beruht dies auf einer Krankheit oder Behinderung, so kann ein Betreuungsgericht einenn rechtliche-n Betreuer-in bestellen (§1814 Abs. 1 BGB). Der Bedarf dafür wächst <=> demograf. Entwicklung; viele ältere Betreuer*innen gehen in Rente, neue zu gewinnen, ist sehr schwierig: eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, zum Teil ein echter Knochenjob (Betreuer*innen werden erst bestellt, wenn andere Leistungen nicht griffen), angemessene Vergütung fehlt, obwohl Qualifizierungsniveau angehoben und Anforderungen durch Betreuungsrechtsreform (1.1.23) erhöht. Sollte keine angemessene Vergütungserhöhung kommen, die der Berufsverband (BdB) nachweislich fordert, werden Betreuer*innen auf die Barrikaden gehen, Arbeit einstellen, auch in PF; Behördenbetr. müssen eingerichtet werden. Jetziger Ref.-Entwurf Vergütungserhöhung ist ein No-Go, reduziert eher die Vergütung.

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