Frage an Rainer Schmeltzer von Dominik M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Schmelzer,
eines Ihrer Ziele ist ja die solide finanzielle Ausstattung der Kommunen. Die Kommunen nehmen immer mehr Kassenkredite auf. Die fälligen Zinsen werden durch neue Kredite bezahlt. Dies ist z.B. bei vielen Städten im Ruhrgebiet "normal".
Halten Sie es für sinnvoll, wenn die Kommunen auch eine Schuldenbremse einführen ? Eventuell sogar per Gesetz durch den Landtag.
Haben Sie eine Lösung parat, wie die Kämmerer (Insolvenzverwalter) der verschuldeten Städte zum sparen gezwungen werden können?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Mickler
Sehr geehrter Herr Mickler,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Unsere Kommunen befinden sich in einer schwierigen Haushaltslage. Auf über 20 Mrd. Euro beläuft sich der Stand der Kassenkredite inzwischen – mit einer jährlichen Steigerung von zuletzt 2,4 Mrd. Euro. Die kommunalfeindliche Politik der schwarz-gelben Landesregierung in den Jahren 2005 bis 2010 hat dazu wesentlich beigetragen. Rund drei Milliarden Euro hat die Regierung Rüttgers den Kommunen durch Kürzungen, Streichungen und Mehrbelastungen aufgebürdet.
Wir müssen gegensteuern, damit unsere Kommunen wieder ihre finanzielle Handlungsfähigkeit zurückerhalten und treten für eine Festschreibung einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen in der Landesverfassung ein. Ohne diese Maßnahme werden wir einer Schuldenbremse nicht zustimmen.
Für Kommunen mit besonders schwieriger Haushaltssituation, also für diejenigen, die aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind ihren Haushalt auszugleichen, stellt das Land im Rahmen des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ in den Jahren 2011 bis 2020 jeweils 350 Millionen Euro zur Verfügung, um ihnen einen nachhaltigen Haushaltsausgleich zu ermöglichen. Die Städte und Gemeinden müssen dabei eigene Konsolidierungsmaßnahmen ergreifen. Betriebsbedingten Kündigungen wird es aber nicht geben müssen, Ausbildungen und Beförderungen müssen weiter möglich sein.
Auch mit der Novellierung des Nothaushaltsrechts in § 76 der NRW-Gemeindeordnung eröffnen wir für die Kommunen bessere Perspektiven zur Wiedererlangung der finanziellen Handlungsfähigkeit. Die Erfahrung hat nämlich gezeigt, dass sich Haushaltskonsolidierung in seriöser Weise nicht im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung innerhalb von vier Jahren darstellen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Schmeltzer