Frage an Rainer Schmeltzer von Matthias M. bezüglich Familie
Welche Meinung haben Sie zum bestehenden Friedhofszwang in den einzelnen Bundesländern und welchen Stellenwert geben Sie Ruhestätten für Trauernde?
Sehr geehrter Herr Malok,
die Fragen von Sterben und Tod sowie der Umgang mit Trauer und Begräbnis sind stark durch kulturelle Prägung und religiöse Überzeugung des Einzelnen bestimmt. In Deutschland bestand die Bestattungspflicht lange Zeit aus christlicher Tradition als Erdbestattung. Das Bestattungsgesetz NRW von 2003 enthält ausdrücklich eine Öffnungsklausel der Vorschrift zu den Bestattungsflächen sowie eine Öffnungsklausel zur Aufhebung des Sargzwangs. Damit werden beispielsweise Friedwälder ebenso ermöglicht wie eine sarglose muslimische Bestattung. Vor allem diese Öffnungsklausel sind 2003 bei der Reform des Bestattungsgesetzes vielfach kritisiert worden. Die NRWSPD möchte jedoch weiterhin diese Vielfältigkeit der Bestattungskulturen erhalten, um den verschiedenen Trauerritualen in unserer Gesellschaft gerecht zu werden und den Respekt vor der Würde der Toten zu wahren. Das Bestattungsgesetz baut eine Brücke zwischen Tradition und Gegenwart.
Mit freundlichen Grüssen
Rainer Schmeltzer MdL