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Rainer Schmeltzer
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Frage von Theo W. •

Frage an Rainer Schmeltzer von Theo W. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Schmeltzer.

Wie stehen Sie zu der geplanten Diätenerhöhung ?

Bei Ihren Überlegungen sollte Ihnen bekannt sein, dass die Durchschnittsrente mit Stichtag 31.12.2009 738 Euro monatlich beträgt. Ich finde es eine Zumutung, wenn sich die Parlamente die Altersversicherungsbeiträge einfach vom Steuerzahler bezahlen lassen. Ich - die meisten übrigens - z. B. mußte meine Versorgung aus dem Gehalt selber zahlen. Bitte setzen Sie sich für eine Reform der Versorgungssysteme ein. Es ist nicht mehr finanzierbar, wenn Staatsbedienstete ( auch Abgeordnete ) mit hohen Pensionen einfach 72 % vom letzten Gehalt in den Ruhestand gehen. Der Bürger dagegegen wird mit dauernden Verschlechterungen des Rentensystems konfrontriert. Dazu greift der Staat lfd. in die Rentenkassen obwohl dies eigentlich Geld der Versicherten und Arbeitgeber ist.
Gerade wurde auf Ihrem Parteitag die Gerechtigkeitsfrage als vordringlich angesehen, bitte handeln Sie auch nach Ihren Plänen.

Mit freundlichem Gruß
Theo Wulfert

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Sehr geehrter Herr Wulfert,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in dem Sie die geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes kritisieren, nach der die Bezüge der Abgeordneten zur Altersvorsorge und Hinterbliebenenversorgung um 500 € erhöht werden sollen.

Ich kann verstehen, dass solche Entscheidungen des Parlaments, die es nach der Verfassungslage nur für sich selbst treffen kann, einem besonderen öffentlichen Erklärungsbedarf unterliegen. Dem müssen sich alle im Landtag vertretenen Fraktionen stellen. Um einen Sachverhalt aber zutreffend bewerten zu können, müssen die ihm zugrunde liegenden Fakten bekannt sein. Darum möchte ich einleitend gerne einige notwendige Erläuterungen geben:

Unbestritten – auch in der Presse oder vom Bund der Steuerzahler – ist, dass NRW mit seinem System, Abgeordnetenbezüge zu regeln, Modellcharakter hat.
Die Transparenz der Abgeordnetenbezüge, die Gleichstellung mit allen Steuerbürgerinnen und -bürgern sowie die Sicherstellung einer dem Amt angemessenen Bezahlung hat der Landtag im Frühjahr 2005 mit seiner grundlegenden Reform des Abgeordnetengesetzes beschlossen. Kein anderes Bundesland – auch nicht der Deutsche Bundestag – ist dem gefolgt, da nach Berechnungen in den Parlamenten festgestellt wurde, dass die Abgeordneten mit dieser Systemumstellung Verluste im Vergleich zum alten/bestehenden System hätten hinnehmen müssen. Dies war den Parlamentariern in NRW 2005 bekannt und wurde entsprechend akzeptiert.
Es ging dabei auch darum, die Versorgung der Abgeordneten neu zu regeln – weg von der staatlichen Alimentation (Rente aus Steuergeldern) hin zu einer Versorgung aus selbst eingezahlten Beiträgen.

Ausschließlich in NRW zahlen die Abgeordneten selbst für ihre Altersversorgung ein! Es gibt - anders als in vielen Ländern und im Bund - keine steuerfreien Pauschalen bei den Bezügen. Jeder ausgegebene Cent ist nachzuweisen. Die Abgeordneten bestreiten ihre Aufwendungen, z. B. für das Wahlkreisbüro, aus ihren Bezügen, kommen für ihr Arbeitsmaterial auf und versteuern ihr Einkommen nach den geltenden Steuersätzen und Richtlinien wie jeder andere, der einer freiberuflichen Tätigkeit nachgeht. Dies war uns bei der Diätenreform 2005 wichtig.

Die bisherige staatliche Altersversorgung wurde abgelöst durch ein Versorgungswerk, in das die Abgeordneten Pflichtbeiträge zu leisten haben – ähnlich wie in anderen Berufsgruppen. Damit wurde und wird eine eigenständige Altersversorgung der Abgeordneten, durch Einrichtung eines Kapitalstocks, selbst aufgebaut.
Auch die Abgeordneten, die noch in der Phase der alten Regelungen in den Landtag gewählt wurden, zahlen die Pflichtbeiträge, obwohl sich ihre Ansprüche dadurch nicht weiter aufbauen. Sie profitieren in ihrer Altersversorgung auch nicht mehr von einer Erhöhung der Pflichtbeiträge zum Versorgungswerk. Diese Solidarität von Abgeordneten, die schon lange dem Parlament angehören, sorgt somit zusätzlich für die Zukunftssicherung des Versorgungswerks insgesamt.

Im Zuge der Umsetzung der Diätenreform 2005 konnten zwei wesentliche Aspekte noch nicht abschließend beurteilt werden:
Wie können die Bezüge in einem transparenten Verfahren angepasst werden und reicht der verbindlich für das Versorgungswerk vorgesehene Betrag zur Sicherstellung einer angemessenen Altersversorgung aus?

Für die erste Frage hat das Parlament in der vergangenen Wahlperiode eine Antwort gefunden, nämlich die Bezüge an einem Index auszurichten, in dem u.a. die jährlichen Veränderungsraten der Einkommensentwicklung im öffentlichen Dienst in Nordrhein-Westfalen, die Veränderungsrate der Renten, des Arbeitslosengeldes II und der Sozialhilfe sowie des Verbraucherpreisindexes eingehen.

Zur Beantwortung der zweiten Frage (Angemessenheit der Versorgung) mussten die Erfahrungen des Aufbaus des Versorgungswerks und der Entwicklung der Ergebnisse innerhalb der ersten Legislaturperiode des neuen Abgeordnetenrechts ausgewertet werden. Dabei hat sich herausgestellt, dass der ursprünglich für die Altersvorsorge vorgesehene und unmittelbar an das Versorgungswerk weitergeleitete Betrag nicht zur Sicherung einer angemessenen Altersvorsorge ausreicht. Das soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf korrigiert werden, ohne dass die vorbildlichen Grundlagen der Diätenreform in Frage gestellt werden.

Ich will nicht unerwähnt lassen, dass durch die Erhöhung des Beitrags der Altersvorsorge, der ausschließlich ihr zugutekommen soll, die Abgeordneten tatsächlich bei Annahme des Gesetzes je nach steuerlicher Einzelbetrachtung zwischen 60 und 200 Euro weniger netto im Monat erhalten. Dies trifft alle Abgeordneten, auch die, die, wie bereits ausgeführt, von der Anpassung nicht betroffen sind.

Ein oft geäußerter Kritikpunkt an dem neuen Abgeordnetengesetz ist, dass die Altersversorgung der Abgeordneten als unverhältnismäßig gut nach bereits wenigen Amtsjahren angesehen wird. Man kann zutreffend darüber streiten, ob, und wenn ja, in welchem Umfang Erhöhungen der Versorgungsbeiträge angemessen und verhältnismäßig sind. Entscheidend ist hier – wie immer – der Vergleichsmaßstab. Ein Vergleich mit anderen Parlamenten in Deutschland zeigt jedenfalls, dass ein Landtagsabgeordneter mit einer „durchschnittlichen“ Zugehörigkeitsdauer von 10 Jahren nach dem Gesetzentwurf mit 1.573,00 € im Monat (deutlich nicht die von Ihnen angesprochenen 72%!) immer noch am unteren Ende der Skala liegt. Im Vergleich seien hier beispielhaft Bayern (2.881,96 €) oder Hessen (2.968,53 €) genannt. Es wird in keinster Weise angestrebt, hier in einen Wettbewerb einzutreten, um an diese Versorgungshöhe zu gelangen. Wir halten unsere Transparenz und Kürzung aus 2005 weiterhin für richtig.

Wir werden im Gesetzgebungsverfahren sicherstellen, dass Raum für eine intensive Debatte im Landtag und in der Öffentlichkeit bleibt. Nach der 1. Lesung des Gesetzentwurfs am 8. Dezember 2011 erfolgte eine Überweisung an den Hauptausschuss, in dem eine vertiefte Diskussion ermöglicht wird. Im Hauptschuss wurde zwischenzeitlich eine öffentliche Anhörung für den 19.01.12 beschlossen.
Der Beschluss erfolgt wie bei allen Gesetzen erst in der zweiten oder gegebenenfalls in einer dritten Lesung im Plenum des Landtags.

Ich hoffe, dass ich mit meinen Erläuterungen zur Sachaufklärung beitragen konnte und würde mich freuen auch bei anderen, wesentlichen landespolitischen Themen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Schmeltzer MdL

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