
(...) dem Prinzip der Bedarfsgemeinschaften, welches Sie in Ihrer Frage ansprechen, liegt das gesellschaftspolitische Verständnis zugrunde, dass die Mitglieder einer Familie bzw. einer familienähnlichen Lebenssituation in besonderer Verantwortung zueinander stehen und sich deshalb auch im Falle einer eintretenden Bedürftigkeit materiell unterstützen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam decken sollen. (...)