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Rainer-Michael Lehmann
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Frage von Manfred S. •

Frage an Rainer-Michael Lehmann von Manfred S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Lehman,

Deutschland ist eines der reichsten Länder der Welt. Wir sind in der Lage innerhalb von wenigen Tagen Milliarden über Milliarden für Banken und Rettungsfonds bereit zu stellen, habe aber schon im 5 Euro - Bereich große Probleme, wenn es um Betroffene im Bereich Hartz 4 geht.

Eines der großen Probleme in diesem Bereich ist die so genannte „Bedarfsgemeinschaft“.

Wenn z.B. denn eine H4 Empfängerin einen netten Mann kennen lernt und beide überlegen, ob sie zusammenleben wollen und eine Familie gründen, stellen sie fest, dass sie sich das nicht leisten können.
Sein Nettogehalt von 1350,-€ würde in diesem Fall bedeuten, das ihre Grundabsicherung um 90% gekürzt wird. Sie also von ihm vollständig abhängig wäre, sich das gemeinsame Einkommen sehr deutlich verschlechtert.
Diese so produzierte Abhängigkeit der Frau ist eindeutig Menschen unwürdig.

Die Würde des Menschen ist jedoch laut Grundgesetz unantastbar.

Das bedeutet, diese Familie kann nicht gegründet werden.

Die Familie steht aber gemäß Grundgesetz unter dessen besonderen Schutz.

Oder sind H4 Familien davon ausgenommen?

Ich wüste gerne von ihnen:
wie stehen sie zu der H4 Problematik?
Sind Sie und Ihre Partei bereit gegen diese m.E. Menschenverachtende Politik konkrete Schritte einzuleiten?
Sind sie bereit, die Grundgesetzwidrige „ Bedarfsgemeinschaft“
ggf. auch vor das Verfassungsgericht zu bringen?

Danke für ihre Aufmerksamkeit.

Portrait von Rainer-Michael Lehmann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Speishöfer,

dem Prinzip der Bedarfsgemeinschaften, welches Sie in Ihrer Frage ansprechen, liegt das gesellschaftspolitische Verständnis zugrunde, dass die Mitglieder einer Familie bzw. einer familienähnlichen Lebenssituation in besonderer Verantwortung zueinander stehen und sich deshalb auch im Falle einer eintretenden Bedürftigkeit materiell unterstützen und ihren Lebensunterhalt gemeinsam decken sollen. Dieses Prinzip, hinter dem grundsätzlich auch die SPD steht, gibt es in unserem Sozialsystem an vielen Stellen, nicht nur bei Hartz IV. Die Frage, inwiefern Einzelentscheidungen zum Thema Bedarfsgemeinschaften zu Ergebnissen führen, die als nicht verfassungskonform eingestuft werden können, kann ich in der nötigen Komplexität an dieser Stelle nicht kommentieren. Ich bitte Sie dafür um Ihr Verständnis.

Grundsätzlich sind Hartz-IV-Leistungen Bundessache. Die Arbeitsmarktpolitik gehört nicht zu den "Kernaufgaben" bezirklicher Politik in Berlin. Was auf Berliner Ebene beeinflusst werden kann ist die Höhe der Kosten der Unterkunft. Diese wird von der Senatsverwaltung festgesetzt. Hier halte ich es für zwingend erforderlich, vor dem Hintergrund der derzeit steigenden Mieten, die Höhe der Kosten der Berliner Mietentwicklung anzupassen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer-Michael Lehmann