Soweit rechtlich möglich, würde ich mich für eine Prüfung des AfD-Verbots einsetzen; hierzu bedarf es aber zunächst auch einer geschlossenen Fraktionsmeinung.
Das bayerische „10.000 Häuser-Programm“ wurde mehrfach verlängert – 100.000 Anträge konnten berücksichtigt werden. Es gibt aber auch zahlreiche Bundesprogramme
Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit unterstützt werden müssen
Damit lautet die Antwort auf Ihre Frage: Nein, der entsprechende Artikel 2a wurde nicht im Mai 2019 sondern erst im März 2020 beschlossen und nachträglich hinzugefügt.
(...) Ab dem 22. Juni kann in Bayern auch wieder bis um 23:00 Uhr gefeiert werden. Damit ist eine Anpassung der Öffnungszeiten fast erreicht. (...)
(...) Auch auf den Druck der Freien Wähler und der anderen Parteien hat die CSU im Jahr 2015 ein Auskunftsrecht für Bürger eingeführt. Hiermit können Bürger, wenn Sie berechtigten Anspruch auf Information darlegen, bereits Informationen aus der Verwaltung einfordern. (...)