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Frage von Martin F. •

Frage an Rainer Brüderle von Martin F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Brüderle,

können Sie mir bitte erklären was sie konkret unternommen haben um die zutiefst anti-liberalen bzw. anti-freiheitlichen Strukturen abzuschaffen wie:

- Kammerzwang (Handels- und Handwerkskammern)
- Meisterzwang
- Honorarordnungen für Ärzte und Anwälte
- Beratungsmonopole der Anwälte
- GEZ-Zahlungen

Bzw. welche konkreten Maßnamen ihre Partei unternommen hatte um diese staatliche Regulierungen bzw. diesen Schnorrertum abzuschaffen?

Sie wissen genau das diese Strukturen alle anti-liberal sind, es hat auch mit Qualitätssicherung NICHTS zutun, da in anderen Länder es auch ohne funktioniert.

MfG
Franke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Franke,

die Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist ein Dauerbrenner. Angesprochen werde ich vor allem, wenn der Eindruck besteht, daß die Dienste der Kammern einem selbst nicht zugute kommen oder schlimmer, gar nicht ersichtlich wird, welche Dienste die Kammern überhaupt erbringen. In meiner Antwort an Herrn Gebske vom 21. Juli 2008 habe ich schon darauf hingewiesen, weswegen die FDP die Pflichtmitgliedschaft für nach wie vor sachgerecht erachtet. Vermutlich würden die gesamtwirtschaftlichen Kosten für eine staatliche Leistungsbereitstellung steigen. Für die FDP steht zudem fest: Die Kammern müssen sich vielfach grundlegend reformieren. Sie dürfen nicht mehr auf Feldern tätig sein, in denen ein ausreichendes Angebot von Seiten privater Dienstleister zur Verfügung steht. Ebenso muß die Doppelarbeit zwischen Kammern und Behörden deutlich vermindert werden. Zeitraubende bürokratische Querverbindungen sind in Zukunft zu vermeiden. Insofern bleibt das gesamte deutsche Kammerwesen auf einem permanenten Reformprüfstand.
Mit der letzten Handwerksrechtsnovelle wurde der „Meisterzwang“ für zahlreiche freie Berufe aufgehoben und auf nunmehr 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Gegner des Meisterzwanges argumentieren, daß der Markt unnötig eingeschränkt wird, Versorgungsengpässe auftreten können und die Gründung besonders effizient arbeitender Spezialbetriebe verhindert wird. Die Befürworter verweisen auf die hohen Anforderungen an handwerkliche Berufe, vor allem im Hinblick auf den Verbraucherschutz und die Sicherheit, die nur durch eine entsprechende Ausbildung sichergestellt werden können. Auch innerhalb der FDP werden diese Argumente immer wieder abgewogen. Für gefahrengeneigte Berufe wie im Gas- und Stromwesen bieten strenge Zulassungsbedingungen einen sachlich notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Schutz.
Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts hat der Deutsche Bundestag bereits im letzten Jahr den bis dahin geltenden Beratungsvorbehalt im Bereich außergerichtlicher Rechtsberatungen liberalisiert. Das aus dem Jahr 1935 stammende Rechtsberatungsgesetz wurde vollständig aufgehoben und durch eine zeitgemäße gesetzliche Regelung abgelöst. Die Neuregelung gewährleistet den Schutz der Rechtsuchenden und stärkt bürgerschaftliches Engagement. Dies geht einher mit einer Deregulierung und Entbürokratisierung. Die FDP hat diese Neuregelung deshalb unterstützt. Seit dem 1. Juli 2006 ist der Bereich der Honorierung außergerichtlicher Tätigkeiten von Rechtsanwälten dereguliert. Dementsprechend besteht in diesem Bereich seither Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien. In diesem Jahr ist außerdem beschlossen worden, daß Erfolgshonorare künftig dann vereinbart werden dürfen, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Auch diese Initiative hat die FDP unterstützt.
Zu Ihrem Anliegen der GEZ-Zahlungen schlagen die Liberalen vor, die Rundfunkgebühr und damit die Gerätekoppelung durch eine allgemeine Medienabgabe zu ersetzen. Die Ministerpräsidenten der Länder, die Landesparlamente und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden aufgefordert, zur dauerhaften Sicherung und zukunftsfähigen Gestaltung des Bestandes und der Finanzierung des dualen Rundfunksystems in Deutschland entsprechende Änderungen am Rundfunkstaatsvertrag vorzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle