Frage an Rainer Brüderle von Michael S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Brüderle,
Bereits seit März 2009 gilt in Deutschland die UN Behindertenrechtskonvention, doch bis heute ist diese nicht vollständig umgesetzt bzw die gesetzlichen Regelungen nicht entsprechend angepasst, was im Alltag behinderter Frauen, Männer und Kinder zu gravierenden Benachteiligungen und der Verletzung ihrer Menschenrechte führt. Als Vater eines schwerbehinderten Kindes würde mich besonders interessieren, wie Sie zu einem "Gesetz zur Sozialen Teilhabe" stehen, mit dem Ziel die UN Behindertenrechtskonvention vollumfänglich umzusetzen.
Freundliche Grüße
Michael Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die FDP begrüßt den mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingeleiteten Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip zu einem Recht auf Teilhabe ausdrücklich. Die vollständige Teilhabe an allen Bereichen des Lebens ist ein Hauptziel jeder demokratischen und liberalen Gesellschaft. Mit dem Antrag "Für eine umfassende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention - Nationaler Aktionsplan als Leitlinie" (Drs. 17/4862) haben wir den Weg für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aufgezeigt. Forderungen nach mehr Selbstbestimmung und Barrierefreiheit stehen im Mittelpunkt. Die Umsetzung der Konvention ist allerdings eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die mit dem Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung 2011 lediglich eingeleitet wurde und sich kontinuierlich weiterentwickeln muss. So wird etwa bei der in der nächsten Legislaturperiode anstehenden Reform der Eingliederungshilfe die soziale Teilhabe eine wichtige Rolle spielen. Wir werden uns dabei für eine personenzentrierte Hilfe einsetzen, die Teilhabe am Leben der Gemeinschaft unbürokratisch ermöglicht. Dies entspricht unserer Idee eines liberalen Bürgergeldes, welches ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht, das Wunsch- und Wahlrecht gewährleistet und das Recht jedes Einzelnen auf Teilhabe umsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle