Frage an Rainer Brüderle von Birgit S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brüderle,
Ich betreibe ein ganz kleines Dienstleistungsgewerbe.
Um sicher meine Steuern und Abgaben zahlen zu können zahle ich alle Überschüsse, aus einem Jahr, auf ein Tagesgeldkonto ein.
Dort bleibt es liegen bis mein Steuerbescheid ( ca. im Okt. des Folgejahres ) kommt und ich weiß was ich zu zahlen habe.
Darum bekomme ich – trotz kleinem Einkommen – ziemlich viele Zinsen. In 2012 bekam ich die Zinsbescheinigung so spät, dass mein Steuerberater sie nachreichen musste, nachdem ich den Bescheid schon hatte.
Ich erhielt am 20.08.13 den geänderten Bescheid, der besagte; ich erhalte eine Erstattung in Höhe von 86,52 Euro. Pflichtgemäß faxte ich den Bescheid der Technikerkrankenkasse; in der Annahme jetzt auch hier eine Erstattung zu erhalten. Eine Woche später kam der Brief, der TK – ich muß ca 8.- Euro / Monat mehr Krankenkassenbeitrag ( im Jahr 16,14 Euro mehr als die Steuererstattung ) zahlen.
Ich rief die TK an, fragte ob sie sich geirrt hätten. Nein, man hat sich nicht geirrt, denn die Steuererstattung stammt von Kapitalerträgen, dafür „ DARF“ die Krankenkassen „ KEINEN“ Sparerpauschbetrag sondern nur 51.- Euro Werbekostung anrechen.
Was ich nun wirklich unfair, finde sind drei Punkte
1. Als angestellte Gärtnerin ( mit ähnlichen Einkommen ) musste ich keinen Krankenkassenbeitrag auf Zinserträge zahlen.
2. Warum darf ich keinen Sparerpauschbetrag geltend machen?
3. Wie kann es sein, dass ich mehr Beitragserhöhung , als Steuererstattung bekomme?
Seit diesem Bescheid sehe ich immer wieder Angela Merkel vor mir, die im TV sagte: wir brauchen unbedingt mutige, leistungsbereite Menschen in unserem Land, die den Weg in die Selbständigkeit gehen.
Warum macht man es ihnen, dann – mit solch unfairen Regeln – so schwer ?
Nette Grüße
Birgit Schuster