Frage an Rainer Brüderle von Max B. bezüglich Finanzen
Wieso haben sie 2012 die Mehrwertsteuer für Schifffahrten erhöht, obwohl sie 2009 im Wahlkampf versprochen haben , weder Steuern zu erhöhen , noch neue Steuern einzuführen ?
Sehr geehrter Herr Burg,
für Ihre Anfrage bedanke ich mich.
Es ist richtig, dass die Personenschifffahrt bislang den ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Anspruch nehmen konnte. Allerdings war dies lediglich aufgrund einer Übergangsregelung möglich. Diese Übergangsregelung war 1984 befristet eingeführt worden. Sie diente damals dazu, eine andere Steuerrechtsänderung für Schifffahrtsunternehmen abzumildern.
Seit ihrer Einführung war die Übergangsregelung bereits siebenmal verlängert und zuletzt von der damals regierenden Koalition aus CDU/ CSU und SPD bis zum 31. Dezember 2011 befristet worden. Allen Verlängerungen dieser Ausnahmevorschrift lag die politische Erwartung zugrunde, dass es eine europarechtliche Harmonisierung in diesem Bereich geben wird. Nachdem diese aber nun in absehbarer Zeit nicht erwartet wird, fehlte für eine weitere Verlängerung jede Grundlage. Einem Gesetzentwurf des Bundesrates für eine weitere Verlängerung konnte keine Fraktion im Deutschen Bundestag zustimmen.
Auch bei Nichtverlängerung der Übergangsregelung unterliegen im Übrigen nicht alle Personenbeförderungen mit Schiffen dem Regelsteuersatz von 19 %: Die Beförderungen von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen sowie die Beförderungen im Fährverkehr innerhalb einer Gemeinde oder eine Beförderung mit einer Beförderungsstrecke von nicht mehr als 50 Kilometern unterliegen weiterhin dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle