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Frage von Andreas F. •

Frage an Rainer Brüderle von Andreas F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Brüderle,

ich habe folgendes Anliegen, was mich und meine Familie betrifft. ich bin Hauseigentümer, meine Haus ist noch belastet mit vielen Tausend Euro.
Warum bekommt ein ALG2 Bezieher, der kein Eigentum, nie in die Kasse eingezahlt hat, nichts erschaffen hat und auch für das Wohl des Landes nichts getan hat die Miete bezahlt und ich, als fleißiger Arbeiter, der seine Steuern und Abgaben bezahlt, durch den Hausbau die deutsche Wirtschaft unterstützt hat und so zum Wohle in Deutschland beigetragen hat, kein Cent Wohngeld. Das heißt so viel wie verhungern oder das Haus versteigern. Der Lebenstraum platzt und alles ist dahin.
Man bekommt auch keinen Zuschuss vom Sozialamt, das ist im Gesetz einfach nicht vorgesehen, weil mein Haus drei Wohnungen hat. ich verstehe so etwas einfach nicht.Es gibt praktisch keine Möglichkeit diesem Gesetz zu entkommen und sein Überleben zu sichern.
Ich bin der Meinung, dass Hartz 4 gründlich überarbeitet gehört, es ist (ich empfinde es so) ein großes Unrecht dem deutschen Arbeitnehmer gegenüber!!!

Wollen Sie an dieser Ungerechtigkeit etwas ändern?

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Finger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Finger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Jeder kann unverschuldet in eine Situation geraten, in der er ohne Unterstützung nicht mehr weiterkommt. Hier ist Hilfe nicht nur notwendig und richtig, sondern als Folge der verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte auch unabdingbar. Diese Hilfe wird jedoch von der Allgemeinheit finanziert und daher nur dann gewährt, wenn tatsächliche Hilfebedürftigkeit besteht. Bei der Prüfung der Hilfebedürftigkeit ist neben einem verwertbaren Vermögen auch das Einkommen zum Beispiel aus Mieteinnahmen zu berücksichtigen. Schließlich soll nicht jeder, unabhängig von seiner Bedürftigkeit, Geld vom Staat erhalten; und schließlich muss das Geld ja auch erst einmal von den Bürgerinnen und Bürgern in Form von Steuern und Abgaben erbracht werden.

Es gelten jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz: unter anderem gibt es das sogenannte Schonvermögen, unter das auch das selbst genutzte Haus fällt. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel höhere Kosten durch den Umzug in eine neue Wohnung entstehen. Zudem bleiben dem Leistungsberechtigten finanzielle Handlungsspielräume erhalten, die auch helfen können, die Hilfebedürftigkeit wieder zu überwinden. Nicht zuletzt werden damit eigene Vorsorgebemühungen honoriert. Dafür setzen wir uns ein.

Daher hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP unmittelbar nach der Wahl 2009 das Schonvermögen für die private Altersvorsorge verdreifacht und damit eine Forderung der FDP umgesetzt. Wir möchten, dass sich Eigeninitiative lohnt. Ziel liberaler Sozialpolitik ist es, hilfebedürftige Menschen soweit wie möglich Hilfe zur Selbsthilfe zu geben.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle