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Frage von Klaus K. •

Frage an Rainer Brüderle von Klaus K. bezüglich Recht

Hallo Herr Brüderle,

warum wehrt sich die FDP ein Gesetz zur Ahndung von Abgeordnetenbestechung in aktiver und passiver Form. Deutschland stelt sich damit auf die Ebene von 5 Ländern die nicht sehr seriös sind. Nach langer Verhandlung haben sich CDU-CSU, SPD, Grüne und Linke auf ein Minimalgesetz geeignet, nur die FDP blockert. Warum verhindert die FDP den Weg nach Karlsruhe für den Vernbot der NPD. Hat es mit der Gründung der FDP 1948/1950 zutun. So ist die FDP nicht wählbar.

Mit freundlichen Grüssen
Klaus Kröger

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kröger,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Ihre Informationen, was die Umsetzung des UNCAC-Abkommens angeht, sind nicht zutreffend. Sämtliche bisher vorgelegten Vorschläge stoßen nach Meinung großer Teile der Rechtswissenschaft auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das ist auch anderen Fraktionen im Bundestag bewusst. Die FDP-Bundestagsfraktion verschließt sich einer verfassungsrechtlich sauberen Lösung nach wie vor nicht und arbeitet konstruktiv an sachgerechten Vorschlägen mit.

Zu Ihrer Frage nach einem Verbot der NPD darf ich daran erinnern, dass ein Verbotsverfahren bereits 2003 gescheitert war. Ein nochmaliges Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wäre nicht unwahrscheinlich. Das würde die Partei in der Außenwahrnehmung unter Umständen sogar stärken. Deshalb ist die FDP-Bundestagsfraktion sehr skeptisch, was ein erneutes Verbotsverfahren angeht. Darüber hinaus hat für uns ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Rechtsextremismus Priorität. Rechtes Gedankengut lässt sich leider nicht verbieten, sondern nur durch das Zusammenwirken der verschiedenen staatlichen Ebenen, der Politik und der Zivilgesellschaft sowie durch den Einsatz für Vielfalt, Toleranz und Offenheit bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle