Frage an Rainer Brüderle von Clemens G. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Brüderle,
am 07.03.2013 bei Maybrit Illner-ZDF warf Ihnen Herr Prof. Lucke (Alternative für Deutschland) vor, Sie hätten mit Ihrer Zustimmung zum ESM den Bruch des Maastrichter Vertrages (Art. 125 l AEUV) gebilligt, was Sie nicht nur vehement abstritten, sondern auch noch wörtlich behaupteten „. . . das (der ESM-Vertrag) war die Regelung, damit wir überhaupt ein Instrumentarium haben, wo wir Deutschland ein Vetorecht haben, das ist ein riesen Fortschritt bisher zu dem anderen . . ."
Die derzeit selbst mit über 2 Bill. € (Tendenz steigend) verschuldete BRD haftet jedoch nach Inkrafttreten des ESM dieser Einrichtung gegenüber mit gut 190 000 000 000 € und damit für Bankenverluste in der Eurozone oder auch die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen anderer überschuldeter Euroländer. Eine Haftungsverpflichtung mit Vetorecht - wie Sie dieses (in der Konsequenz Ihrer Ausführungen) behaupte(te)n - gibt es aber nun einmal nicht, dann wäre es logischerweise keine Haftung, ganz abgesehen davon, daß überhaupt erst das BVerfG infolge zahlreicher Verfassungsklagen die Haftungssumme der BRD bei 190 024 000 000 € deckelte, so daß erst oberhalb dieses Haftungsbetrages der Bundestag mitzuentscheiden hat. Davon aber, daß der ESM-Vertrag die Regelung sei, DAMIT wir (Deutschen) überhaupt ein Instrumentarium hätten, mit dem Deutschland ein Vetorecht hätte, wie Sie dieses (sinngemäß) in besagter Fernsehsendung einem Millionenpublikum erzählten, kann absolut nicht die Rede sein! Vielmehr regelt(e) Art. 125 l AEUV, daß die Union nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten haftet und nicht für derartige Verbindlichkeiten eintritt, das Gesetz eben, das mit der Schaffung des ESM und mit Ihrer Billigung gebrochen wurde.
Was sagen Sie dazu, Herr Brüderle?
Sehr geehrter Herr Gutsche,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bundestag und Bundesrat haben dem Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt.
Eine umfangreiche Dokumentation mit einer Vielzahl detaillierter Erläuterungen und Hinweise finden Sie im "Dossier Euro-Stabilisierung" auf der Homepage der FDP-Bundestagsfraktion: http://www.fdp-fraktion.de/Dossier-zur-Schuldenkrise/870b316/index.html .
Deutschland kommt im Gouverneursrat des ESM ein Vetorecht zu. Mit dem ESM-Finanzierungsgesetz haben wir dieses Vetorecht dem Deutschen Bundestag übertragen, indem dem Abstimmungsverhalten des deutschen Vertreters im Gouverneursrat ein umfangreicher Parlamentsvorbehalt vorgeschaltet wurde. Dieser umfangreiche Parlamentsvorbehalt geht auf Initiative und Drängen der FDP-Bundestagsfraktion zurück.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle