Frage an Rainer Brüderle von Andreas F. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Brüderle,
im Morgenmagazin des ZDF nahmen Sie Stellung zur schweizer Volksabstimmung gegen die Abzocke. Wenn ich Sie richtig verstanden habe sprachen Sie über das Ergebnis von "FDP-pur", da nun die Eigentümer der Aktiengesellschaften, also die Aktionäre künftig über die Höhe der Bezüge und Boni von Managern entscheiden könnten. Sie stellten das aus Ihrer Sicht positive Ergebnis so dar, daß endlich die Entlohnungsentscheidung aus der Funktionärs-Ebene in die Besitzerhände gefallen sei, und somit besser kontollierbar wäre - ein staatliches Eingreifen somit überflüssig wäre.
Mir würde es gefallen wenn Sie als "FDP-pur" sich dieses Prinzip zu eigen machen würden und auf die Berechnung der Diäten übertrügen. Wäre es nicht FDP-pur künftig die Entscheidung über die Diäten-Anpassung den "Besitzern", also dem Wahlvolk zu überlassen. Hier könnten die Parteien Vorschläge erarbeiten, welche dann in einer Volksabstimmung - rechtliche Voraussetzung müßte halt geschaffen werden- zur Auswahl vorgelegt werden könnten.
Sicherlich wäre das Prinzip das gleiche; aus der Funktionärshand in die Besitzerhand
Werden Sie sich künftig in diese Richtung verstärkt engagieren?
Sehr geehrter Herr Fritzenschaft,
vielen Dank für Ihre Frage.
das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Diäten von Bundestagsabgeordneten wurde dem Parlament vom Bundesverfassungsgericht aufgetragen. Wenngleich die FDP ein anderes Verfahren im Grundsatz bevorzugt, ist die Entscheidung gut begründet. Die entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage ist Artikel 48 Grundgesetz.
Übrigens sind Abgeordnete des Bundestages keineswegs im Eigentum oder im "Besitz" Dritter. Abgeordnete, welche sich zurecht regelmäßig dem Votum der Bürgerinnen und Bürger stellen müssen, sind frei, unabhängig, sowie "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". So formuliert es das Grundgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle