Frage an Rainer Brüderle von Peter A. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Brüderle, bzw. Sachbearbeiter von ihm,
Ich bin ein junger Mann aus der Nähe von Bingen am Rhein und frage mich zur Zeit, wie es zu dem Gesetztesentwurf zum Leistungsschutzrecht gekommen ist. Waren es lange und ausfürliche Debatten, oder gab es dabei Interressensvertretung von außerhalb.
Desweiteren frage ich mich, wem denn das Gesetzt nützten würde, den Zeitungsverlegern die sich Mehreinnahmen erhoffen, dadurch dass Google und co. nicht mehr mit Nachrichteschnippsel auf die Seiten der Verleger weiterleiten.? Wie soll ich dann als Benutzter auf die Seiten der Verleger kommen, denn Google und co. werden nicht die Lizengebühren zahlen? Soll ich jede einzelen Internetseite von Verlegern absofort ständig auf Neuigkeiten absuchen?
Für mich macht das Gesetzt keinen Sinn, da es niemand nützen wird, auch nicht den Verlegern!
Meine Position vetritt Größtenteils auch der Sprecher in diesem Video, und ich würde sie bitten sich die Zeit dafür zu nehmen, dieses 16 minütige Video anzusehen:
http://www.youtube.com/watch?v=Sm5Za58rkqg&feature=g-all
Falls sie anderer Meinung sind, bitte ich sie, mir ihre Standtpunkte zu erleutern.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Axt
Sehr geehrter Herr Axt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Dem deutschen Urheberrecht sind Leistungsschutzrechte als sogenannte verwandte Schutzrechte schon seit langem bekannt. So verfügen zum Beispiel die Hersteller von Tonträgern (§§ 85, 86 UrhG) über besondere Schutzrechte.
Für Presseverlage sollen diese Rechte ebenfalls gelten. Damit können sie von entsprechenden kommerziellen Anbietern verlangen, dass diese ihre Inhalte nicht länger ohne Genehmigung zu gewerblichen Zwecken nutzen.
Die Regelung führt also lediglich dazu, dass kommerzielle Anbieter fragen müssen, bevor sie auf die Leistungen Dritter zur gewerblichen Nutzung zugreifen. Das ist in anderen Bereichen üblich und aus meiner Sicht auch vernünftig.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle