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Frage von Joachim H. •

Frage an Rainer Brüderle von Joachim H. bezüglich Gesundheit

Die Abschaffung der Patientengebühr ist nun eine beschlossene Sache. Dafür wird Ihnen der Dank vieler Mitbürger sicher sein. Leider hat eine Gruppe unserer Mitmenschen die A...karte gezogen : die chronisch Kranken. Bekanntlich beträgt die Zuzahlungsgrenze bei allen Bürgern, die in der GKV versichert sind, zwei Prozent des Jahreseinkommes, bei chronisch Kranken ist es ein Prozent. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, wie sich dieser Betrag zusammensetzt, ob Patientengebühr,Rezeptgebühr, Krankenhauskosten usw. Fällt also die Patientengebühr fort, bleibt trotzdem die Zuzahlungspflicht bis zur Erreichung der Zuzahlungsgrenze von zwei, resp. ein Prozent. Der chronisch kranke Bürger zahlt anstelle der Patientengebühr nun mehr Rezeptgebühr. Nicht er selbst ist also Nutznießer sondern die Krankenkassen, die nun die ersparte Patientengebühr in Form von Rezeptgebühr wieder verbuchen können.

Die Frage, die sich bei mir aufdrängt : Ist dieser Fehlschuss die Folge eines nicht zu Ende gedachten Prozesses oder sollte hier mit einem Taschenspielertrick dem blauäugigen Bürger das Gute an der Politik suggeriert werden ?

Ich wünsche Ihnen und der Partei weitere Erfolge in der jetzigen Koalition.
J Händler

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Händler

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Abschaffung der Praxisgebühr ist ein richtiger und weitreichender politischer Schritt. Um rund zwei Milliarden Euro pro Jahr entlastet die Koalition aus CDU/CSU und FDP damit die Bürgerinnen und Bürger - übrigens besonders gesetzlich versicherte Familien, Kranke und ältere Menschen. Über 300 Millionen Euro Bürokratiekosten werden bei Ärzten und Krankenkassen eingespart.

Selbstverständlich gibt es auch in anderen Politikfeldern Handlungsbedarf. Die FDP-Bundestagsfraktion wird sich daher weiterhin intensiv damit auseinandersetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle