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Frage von Thomas E. •

Frage an Rainer Brüderle von Thomas E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brüderle,

bei dieser ganzen Debatte um die Nebeneinkünfte der MdB´s geht es ja zumeist um die Offenlegung der Höhe und der Auftraggeber (wg. Einflussnahme von Lobbyisten).

Meine Frage geht aber in eine andere Richtung. Es geht um die (bereits bezahlte) Arbeitszeit.

Ich gehe davon aus, dass MdB eine Tätigkeit ist, die mit einer normalen 40 Stunden Woche kaum zu bewältigen ist.

1.
Wie will man denn seinem Mandat nachkommen, wenn man z.B. wie Steinbrück - zusätzlich zu der außerordentlich belastenden und verantwortungsvollen Arbeit als MdB - noch 80 Vorträge im Jahr hält und dann noch Posten in Aufsichtsräten, Vorständen und Stiftungen inne hat?

2.
Normalerweise müssen Erträge, die ich, in meiner Funktion für die ich bezahlt werde, erwirtschafte, an den Arbeitgeber abgeführt werden. Sonst ist es ja eine Doppelbezahlung.

3.
Wer entscheidet also wann und wie eine Tätigkeit eine "Nebentätigkeit" außerhalb der bezahlten Arbeitszeit ist?

Mich würde ja eine Stellungnahme Ihrer Partei zu diesen Aspekten interessieren.

Ich habe noch erinnerlich, wie Friedrich Merz seine Funktionen in der CDU aufgab mit dem Kommentar, er wolle sich verstärkt seiner Tätigkeit in seiner Kanzlei widmen.
Und ich dachte noch: "Komisch, dieser Mann ist doch MdB. Und nun will er verstärkt als Rechtsanwalt....?"

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Elias,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Regeln zur Ausübung von Bundestagsmandaten sind im Abgeordnetengesetz geregelt. Den Text finden Sie z.B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/abgg .

Ebenfalls finden Sie dort die gesetzlich festgelegten Leistungen, die Abgeordneten gewährt werden. Eine darüber hinausgehende Bezahlung für die Tätigkeit als Abgeordneter ist nicht zulässig.

Über die konkrete Ausübung des Mandats im Rahmen der Gesetze entscheidet jeder Abgeordnete mit Blick auf seine grundgesetzlich geschützte Unabhängigkeit selbst. Ich rege daher an, dass Sie sich mit Fragen im Einzelfall an das entsprechende Mitglied des Bundestages wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle