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Frage von André M. •

Frage an Rainer Brüderle von André M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brüderle,

ich schreibe Sie an als Vorsitzender der FDP-Fraktion.

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß auch das novellierte Bundestagswahlrecht verfassungswidrig ist und neu gefaßt werden muß. Neben dem negativen Stimmgewicht ging es dabei vor allem um die Überhangmandate. Was halten Sie in diesem Zusammenhang von folgendem Vorschlag:

In Zukunft wird nur noch ein Viertel der Sitze des Bundestages durch Direktmandate besetzt, die restlichen drei Viertel über die Landesliste. Dazu müßte man nur die Wahlkreise vergrößern, so daß sich ihre Zahl halbiert.

Ergebnis ist eine Verringerung des Gewichtes der Erststimmen, was meiner Meinung nach gerechtfertigt ist, da die Bundestagswahl ihrem Wesen nach eine Verhältniswahl ist. Und das Phänomen der Überhangmandate dürfte damit vom Tisch sein, denn bei nur 25% Direktmandate ist es unwahrscheinlich, daß eine Partei mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden.

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
André Meyer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Bundestag sollten die mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts notwendigen Änderungen am Wahlrecht mit möglichst breiter Mehrheit erarbeitet und beschlossen werden.

Eine pauschale drastische Reduzierung der Wahlkreise halte ich dabei allerdings nicht für erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle