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Frage von Markus S. •

Frage an Rainer Brüderle von Markus S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Brüderle,

den Medien ist zu entnehmen, daß die Regierungskoalition die Bewilligung des ESM in Angriff nimmt. Dazu meine Fragen:

1. Trifft es zu, daß Zahlungen in der vom ESM geforderten Höhe ohne Bedingungen innerhalb von sieben Tagen zu leisten sind und dagegen kein Einspruchsrecht besteht?

2. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 eine juristische Person ist, also Regierungen "persönlich" auf Zahlungen verklagen kann, sollten sie sich dennoch weigern?

3. Trifft es zu, daß der ESM lt. Artikel 32 juristische Immunität genießt, solange er es für nötig erachtet, und gegen jede Beschlagnahme und/oder Durchsuchung durch Strafverfolgungsbehörden der Länder gefeit ist? Daß alle Dokumente des ESM unantastbar sind?

4. Trifft es zu, daß Sie der FDP-Fraktion dennoch die Zustimmung empfehlen?

Vielen dank im voraus für Ihre Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Markus Söderling

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Söderling,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Bundestag und Bundesrat haben dem Fiskalpakt und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt.

Eine umfangreiche Dokumentation mit einer Vielzahl detaillierter Erläuterungen und Hinweise finden Sie im "Dossier Euro-Stabilisierung" auf der Homepage der FDP-Bundestagsfraktion: http://www.fdp-fraktion.de/Dossier-zur-Schuldenkrise/870b316/index.html

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle