Frage an Rainer Brüderle von Stefan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Brüderle,
in einer ganzen Reihe von Artikeln sind Informationen über die üblichen Gehälter von Führungskräften des öffentlich rechtlichen Rundfunks nachzulesen. Einige Beispiele finden sich in den unten angefügten Links.
Meine Frage nun:
Finden Sie es richtig, dass Intendanten des öffentlich rechtlichen Fernsehen aus einem ab 2013 zwangsfinanzierten System ein höheres Jahresgehalt als die deutsche Bundeskanzlerin und der deutsche Bundespräsident beziehen ?
Wie ist das aus Ihrer Sicht zu rechtfertigen ? Mit mehr Verantwortung ? Mit mehr Aufwand ? Mit besserer Qualifikation ? Damit ja sicher nicht. Wie also sonst ? Und wenn es nicht zu rechtfertigen ist, warum tun Sie dann nichts dagegen ?
Ihrer Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Lein
PS: Hier die Quellen:
http://www.sueddeutsche.de/medien/intendanten-mehr-als-merkel-1.986404
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/management/koepfe/intendanten-gehaelter-im-vergleich-was-die-chefs-von-ard-und-zdf-verdienen/3517466.html
http://www.focus.de/kultur/kino_tv/medien-intendanten-gehalt-299-000-euro-fuer-schaechter_aid_555604.html
Sehr geehrter Herr Lein,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Gehälter der Intendanten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden nicht vom Deutschen Bundestag festgelegt.
Dennoch sind kritische Nachfragen zur Höhe der Bezahlung von Führungskräften in öffentlich-rechtlichen Institutionen natürlich berechtigt. Die durch die seit kurzer Zeit praktizierte Veröffentlichung von Gehältern gestiegene Transparenz ist in diesem Zusammenhang eine begrüßenswerte Entwicklung. Diese wurde übrigens durch eine entsprechende Änderung des WDR-Gesetzes durch CDU und FDP angestoßen.
Dennoch wird über dieses Thema selbstverständlich auch in den Aufsichtsgremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ausgiebig diskutiert. Auch ich trage meinen Teil dazu bei. Die FDP-Bundestagsfraktion hat allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der Gehälter, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle