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Frage von Friedemann K. •

Frage an Rainer Brüderle von Friedemann K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Brüderle,

als Reaktion auf die nun entgültig eingetretene Schlecker-Insolvenz konnte man in den letzten Tagen allerlei Kommentare und Bewertungen lesen, die als Schuldige für die Pleite den Unternehmer Anton Schlecker und sein Management ausmachen (was mit Sicherheit stimmt), aber auch die FDP, wahlweise auch Herrn Rösler persönlich oder einen sonstigen Politiker Ihrer Partei, die verhindert hätten, dass Landesbürgschaften i.H.v. 70 Mio EUR für eine Transfergesellschaft bereitgestellt worden seien, um das aus Kündigungsschutzklagen resultierende Risiko für potentielle Investoren zu minimieren. Etwas überraschend fand ich an dieser Stelle, dass auch der Insolvenzverwalter Gleiwitz in dieses Horn "blies".

Meines Erachtens fehlt in der öffentlichen Meinung bislang vollkommen eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob nicht die gesetzliche Regelung selbst, die für potentielle Investoren ein offenbar ein zu großes Hindernis darstellte, um ein für den Gläubigerausschuss akzeptables Angebot abzugeben, reformiert werden muss. Sie sprechen auch selbst in Ihrem Kommentar auf der Netzseite der FDP-Fraktion nur davon, dass Hauptgrund für die Insolvenz unternehmerische Fehlentscheidungen seien sowie das scheinheilige Auftregen der Gewerkschaften, die erst zu einem Boykott aufgerufen hätten und nunmehr Krokodilstränen vergießen würden.

Sollten die Umstände der Schlecker-Insolvenz nicht auch Anlass sein eine politische Diskussion darüber anzustoßen, ob das Kündigungsschutzgesetz bzw. die Insolvenzordnung selbst nicht verändert werden müssten, um die ja ganz offenkundig bestehende Abschreckungswirkung gegenüber Investoren zumindest in Insolvenzfällen zu beseitigen?

Werden Sie, wird die FDP dieses Thema aufgreifen?

Mit freundlichen Grüßen

Friedemann Kobusch

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