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Frage von Bernd L. •

Frage an Rainer Brüderle von Bernd L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Rainer Brüderle ,

in den Veröffentlichungen des Bundeskriminalamtes " BKA " konnte ich vor einigen Tagen die so genannte " PKS 2011 "( Kriminalstatistik ) in *.pdf Form einsehen .

Darin für mich interessant : ....der Rückgang der Tötungsdelikte mit Schußwaffen um ca. 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr 2010.

Bedauerlicherweise ist in dieser veröffentlichten Version der " PKS 2011 " nicht (!) näher aufgeschlüsselt ---> wie sich die leider vorgekommenen Tötungsdelikte in :

1.) Legalwaffenbesitzer als Täter
2.) illegale-Waffen v. Straftätern
3.) Tötungen durch Dienstwaffen
4.) andere

aufschlüsseln. Die Zahl " 7,5 % Rückgang " sagt darüber leider nichts aus !

Wo kann ich als Bürger erfahren was genauer hinter diesen Zahlen steckt , ist dies möglich , wenn ja , wie ?!

Mit der Bitte um eine kurze und hoffendlich nutzbringende zielführende Antwort verbleibe ich

mit

freundlichem Gruß

Bernd Lohn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lohn,

vielen Dank für Ihre Frage zur Aufstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und der Aufgliederung in bestimmte Fallgruppen.

Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen "Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik" verbindlich. Änderungen dieser bedürfen der Zustimmung des Bundes und der Länder.

Eine statistische Erhebung und Aufgliederung in der von Ihnen angefragten Form ist nicht vorgesehen. Welchen Ursprung eine Tatwaffe hat, wird nicht erfasst. Die Schusswaffenstatistik der Polizei gibt darüber Aufschluss, in wie vielen Fällen von der Dienstwaffe Gebrauch gemacht wurde. Im vergangenen Jahr sind dabei 6 Personen an den Folgen von Schussverletzungen gestorben. Diese Zahlen finden keinen Eingang in die PKS, da es sich dabei nicht um Straftaten handelt.

Viele weitere Informationen und Details über die PKS sowie Kontaktmöglichkeiten für konkrete Nachfragen finden Sie darüber hinaus auf der Homepage des Bundeskriminalamtes.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle