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Frage von Hans-Günter G. •

Frage an Rainer Brüderle von Hans-Günter G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Brüderle,

zunächst vielen Dank für Ihre Antwort vom 07.02.2012, bei der Sie die Beobachtung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz als rechtmäßig beurteilen.

Sie schreiben: "So wurde schon gerichtlich festgestellt, dass bedeutsame und aktive Kräfte in der Linkspartei das Ziel verfolgen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen".

Können Sie mir bitte ein Gerichtsurteil vorlegen, das diesen Sachverhalt belegt?

Können Sie mir die erwähnten "bedeutsame und aktive Kräfte" benennen?

Wenn es diese Kräfte gibt, warum sind diese als Abgeordnete des Bundestages noch in Amt und Würde?

Ist bei Ihnen und Ihrer Partei der Kampf der Linken gegen den Brutalkapitalismus verfassungswidrig?

Ist das Nachdenken über eine gerechtere Verteilung des erarbeiteten Vermögens gesetzeswidrig?

Gibt es auch in anderen Parteien "bedeutsame Kräfte" die unter Beobachtung stehen?

Was geschieht mit den Abgeordneten der Regierungsparteien, die Gesetzesänderungen durchsetzen wollten, die vom Verfassungsgericht als nicht verfassungskonform untersagt wurden -stehen diese künftig unter Beobachtung?

Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Glaser,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Den Text der angesprochenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Juli 2010 finden Sie z.B. auf den Seiten des Bundesverwaltungsgerichtes ( http://www.bverwg.de ) unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 22.09.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle