Frage an Rainer Brüderle von Rudolf P. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Brüderle !
Die hunderttausendfache Abtreibung von Kindern vor ihrer Geburt (Gertrud Höhler:"Folterung mit Todesfolge") wird als Sachleistung unseres "Gesundheitssystems" von den Krankenkassen angeboten und den Länderhaushalten erstattet. Unser Staat kodifiziert, organisiert und finanziert somit als Täter Tötungstatbestände, die er selbst als rechtswidrig bezeichnet (Der Staatsrechtler Josef Isensee: "Der Staat tötet").
Angesichts dieser Frage über Leben oder Tod, der skandalösen Überschuldungspolitik und der dramatischen Abnahme unserer Geburtenrate frage ich Sie in Ihrer Eigenschaft als FDP-Fraktionsvorsitzender
1.Halten Sie es für richtig, dass aus öffentlichen Haushalten jährlich 40 bis 50 Millionen Euro für die vorgeburtliche Kindestötung ausgegeben werden, ja oder nein ?
2.Wenn ja, mit welcher Begründung ?
3. Wenn nein, werden Sie aktiv ?
Diese Fragen hatte ich bereits vor ca zwei Jahren an Ihren Parteifreund BM Dr. Philipp Rösler gerichtet. Trotz mehrmaligem Nachfassen erhielt ich keine inhaltliche Antwort. Auf meine Bitte um Vermittlungshilfe und, als diese ausblieb, um eigene Antwort reagierte Ihr damaliger Parteivorsitzender Guido Westerwelle überhaupt nicht, die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Bunderpräsident Christian Wulf nur mit wohlklingenden Darlegungen bekannter gesetzlicher Bestimmungen. Ähnlich reagierte der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken Alois Glück, den ich wegen der Mitgliedschaft BM Röslers indiesem Gremium angeschrieben hatte.Die Ablehnung des Petitionsausschusses rundete die entäuschende Erfahrung ab, dass konkrete Bürgerfragen in Berlin unbeliebt sind.
Christian Lindner formulierte in der FAZ vom 9.5.2011 liberale Grundsätze, die voll zu meinen Fragen passen: "Niemand darf seine Freiheit auf Kosten des anderen ausdehnen-Der Liberalismus ergreift Partei für die Machtlosen-Die Freiheit der Nachkommen einzuschränken, steht uns nicht zu"
Ich danke für eine liberale Antwort.
Freundliche Grüße
Sehr geehrter Professor Schöttler,
vielen Dank für Ihre Zuschrift.
Ungewollte Kinderlosigkeit stellt in Deutschland ein zunehmendes gesellschaftliches Problem dar. Schätzungsweise 1,2 bis 1,4 Millionen Paare in Deutschland sind ungewollt kinderlos. Die Diagnose einer Fruchtbarkeitsstörung, Infertilität oder Sterilität führt bei vielen, die sich ein Kind wünschen, zu einem erheblichen Leidensdruck. Ihnen bietet die Fortpflanzungs- oder auch Reproduktionsmedizin Behandlungsmöglichkeiten. Zur assistierten Reproduktion zählen alle Behandlungen, die den Umgang mit menschlichen Eizellen, Spermien oder Embryonen mit dem Ziel umfassen, eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes herbeizuführen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist 2004 die Erstattungsfähigkeit von Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung eingeschränkt worden. Seitdem müssen GKV-versicherte Paare 50 Prozent der Behandlungskosten selbst tragen. Statt vier werden drei Versuche zur Herbeiführung einer Schwangerschaft übernommen. Es gelten Altersgrenzen zwischen 25 und 40 Jahren für Frauen bzw. 50 Jahren für Männer. Für gesetzlich versicherte Paare bedeutet dies eine Eigenbeteiligung von etwa 4.800 Euro für die ersten drei Versuche. Ab der vierten Behandlung müssen die dann selbstzahlenden Paare durchschnittlich etwa 3.600 Euro aufwenden.
Durch diesen Selbstbehalt ist die Inanspruchnahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung in 2004 gegenüber 2003 um 70 Prozent zurückgegangen. Die Zahl der geborenen Kinder hat sich von knapp 19.000 auf rund 10.000 annähernd halbiert.
Der Bundesrat fordert regelmäßig, die durch das GKV-Modernisierungsgesetz vorgenommenen Änderungen zurückzunehmen. Da es sich bei der künstlichen Befruchtung um eine versicherungsfremde Leistung handelt, ist die Anspruchseinschränkung jedoch berechtigt. Es bleibt den Ländern unbenommen, künstliche Befruchtungen zu fördern, wie das Beispiel Sachsen zeigt. Dort werden seit dem 1. März 2009 Paare mit Kinderwunsch unterstützt, indem Zuzahlungen zum Eigenanteil bei den zweiten und dritten Versuchen (max. 900 Euro) geleistet werden und beim vierten Versuch ein erhöhter Anteil der Behandlungskosten (max. 1.800 Euro). Eine Beteiligung des Bundes wäre allenfalls über Steuermittel sachgerecht. Hier gibt es erste interne Überlegungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Laut Presseberichten sehen sie eine Bund-/Länderbeteiligung an den Behandlungskosten für die ersten drei Versuche in Höhe von 25 Prozent und für den vierten Versuch in Höhe von 50 Prozent vor.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle, MdB