Frage an Rainer Brüderle von Jörn K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Brüderle,
in der Sitzung des Bundes Umweltausschuss vom 6. April 2011 präsentierte das Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium einen Bericht zur unkonventionellen Gasförderung.
Darin werden als einzige "aktuelle wissenschaftliche Veröffentlichungen" ein Newsletter des von ExxonMobil geführten Verbandes WEG und das Publikationsorgan des Öl- und Gasverbandes DGMK "Erdgas, Erdöl, Kohle" genannt.
Der Bericht kommt zum Schluss, daß es im Vergleich zur konventionellen Gasförderung keine wesentlichen Unterschiede bei den Umweltauswirkungen gibt. Auch gegenteilige Berichte würden den Ministerien nicht vorliegen.
Wenn diese Einschätzung ernst gemeint ist und Ihnen tatsächlich nur die Berichte der Lobby-Verbände zur Verfügung stehen, könnte man das für genau die gleiche Inkompetenz halten, welche die NRW FDP der momentanen Landesregierung bei einem ähnlichen Vorfall mit der Bezirksregierung Arnsberg vorwirft.
Falls Ihnen doch mehr Informationen zur Verfügung stehen, Sie diese aber nicht im Bericht an den Umweltausschuss bennen, könnte man das für deutlich schlimmeres halten.
Warum ist dieser Beitrag so einseitig, Herr Brüderle? Warum ist der Beitrag nicht öffentlich verfügbar gemacht worden, Herr Brüderle?
Quelle:
http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/1526343_Berlin_hausiert_mit_Exxon_Infos.html
http://www.westfaelische-nachrichten.de/aktuelles/muensterland/1469143_Bezirksregierung_erneut_am_Pranger.html
Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für Ihre Frage zur unkonventionellen Gasförderung.
Bezüglich möglicher Risiken bei der Gewinnung von unkonventionellem Erdgas geht die Bundesregierung nach jetzigem Kenntnisstand davon aus, dass bei Beachtung der geltenden technischen Sicherheitsvorschriften und aktuellen Umweltstandards keine wesentlichen Unterschiede zur Gewinnung von konventionellem Erdgas bestehen. Gegenteilige wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung gegenwärtig nicht vor.
Durch die Erdgasbohrungen sind mehrere wasserrechtliche Tatbestände berührt, die eine entsprechende Prüfung und eine Beteiligung der Wasserbehörden der Länder erforderlich machen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht geht es insbesondere darum, den Schutz des Grundwassers sicherzustellen. Es muss gewährleistet sein, dass bei den technischen Prozessen keine Substanzen zum Einsatz kommen, die nachteilige Auswirkungen auf die Grundwasserbeschaffenheit erwarten lassen und die Nutzung des Grundwassers beeinträchtigen können.
Die Bundesregierung bewertet die genannten Veröffentlichungen zum Thema unkonventionelles Erdgas als einen Beitrag der fachlichen Darstellung.
Weitere Informationen erhalten Sie auch in folgenden Dokumenten: „Einsatz von Chemikalien bei Probebohrungen nach unkonventionellem Erdgas“* *(Bundestagsdrucksache 17/4006 vom 30.11.2010); „Aktueller Stand der Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 17/1867 vom 27. Mai 2010) und „Förderung von sogenanntem unkonventionellem Erdgas in Deutschland transparent gestalten“ (Bundestagsdrucksache 17/3029 vom 28. September 2010).
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Brüderle